Was bringt mir eine Risikoversicherung?
Eine schwere Krankheit oder ein tödlicher Unfall können jeden treffen und das sehr plötzlich. Eine Risikoversicherung, auch Risikolebensversicherung genannt, schützt Sie und Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls oder einer Erwerbsunfähigkeit. Besonders für Kaderpersonen, Selbständige, Unternehmer und Familien kann sie eine wichtige Ergänzung zur Pensionskasse und zur staatlichen Vorsorge darstellen. Der Schweizerische Kaderverband bietet attraktive Lösungen mit hohen Versicherungssummen und günstigen Prämien.
- Als Selbständigerwerbender, um mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente die Vorsorgelücke zu schliessen und durch das Ersatzeinkommen in Form einer Rente den gewohnten Lebensstandard halten zu können
- Als Unternehmer, um mit einer Todesfallversicherung einen Geschäftspartner oder einen Bankkredit abzusichern
- Als Familien- und Konkubinatspartner, um sich selbst oder die Familie finanziell abzusichern
- Als Eigenheimbesitzer, um die Familie und das Eigenheim im Falle einer Invalidität oder eines Todesfalls abzusichern. Die Police kann an die Bank als Sicherheit verpfändet werden
- Als Kaderpersonen, um ungenügende Risikoleistungen aus der beruflichen Vorsorge zu ergänzen, insbesondere da Invalidenrenten in den üblichen beruflichen Vorsorgeplänen eher knapp bemessen sind
Es gibt keinen eigentlichen Unterschied. In der Schweiz werden die Begriffe Risikoversicherung und Risikolebensversicherung häufig als Synonyme verwendet. Beide bezeichnen eine Versicherung, die Ihre Familie oder andere begünstigte Personen finanziell absichert, falls Sie während der vereinbarten Vertragsdauer versterben (Todesfallrisikoversicherung). Bei unserem SKV Produkt beinhaltet das Angebot der Risikoversicherung zusätzliche Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit (Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit inbegriffen) und bietet damit einen umfassenderen Schutz für Sie, Ihre Angehörigen oder auch für Geschäftspartner. Ebenfalls ist eine reine Erwerbsunfähigkeitsrente möglich, um allfällige Einkommenslücken bei einer unerwarteten Erwerbsunfähigkeit zu decken.
Eine Risikoversicherung ist eine zentrale Säule der finanziellen Vorsorge und hilft Ihnen, Ihre Liebsten oder Geschäftspartner in schwierigen Zeiten abzusichern. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Begünstigte Personen: Überlegen Sie, wer im Ernstfall finanziell geschützt werden soll. In den meisten Fällen sind dies Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder. Unternehmer können zudem Geschäftspartner oder Investoren absichern, um den Fortbestand ihres Unternehmens zu gewährleisten.
- Finanzielle Verpflichtungen: Welche Kosten fallen im Ernstfall an? Hypotheken, Kredite oder laufende Haushaltskosten können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Auch Ausbildungskosten für Kinder sollten in die Planung einfließen.
- Absicherung von Geschäftspartnern: Für Selbstständige und Unternehmer ist es entscheidend, ihre Geschäftspartner abzusichern, um das Risiko von finanziellen Engpässen oder Liquiditätsproblemen zu minimieren.
- Art der Auszahlung: Die Risikoversicherung bietet Ihnen eine klare und bedarfsgerechte Struktur: Das Todesfallkapital wird als Einmalzahlung ausgezahlt, um sofortige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Invaliden- und Waisenrenten hingegen werden in Form regelmässiger Rentenzahlungen ausgezahlt, um eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung sicherzustellen. Diese transparente Gestaltung sorgt dafür, dass Ihre Absicherung optimal auf Ihre Lebenssituation abgestimmt ist.
Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind entscheidend, um im Ernstfall finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Sie sind in folgenden Situationen besonders sinnvoll:
Todesfallversicherung:
- Wenn Sie Ihre Familie vor finanziellen Belastungen wie Krediten oder Hypotheken schützen möchten.
- Wenn Ausbildungskosten für Kinder gesichert werden sollen.
- Wenn Sie Geschäftspartner absichern und den Fortbestand des Unternehmens garantieren wollen.
- Sie sichert nicht nur die Existenz, sondern sorgt dafür, dass laufende Verpflichtungen erfüllt werden können.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
- Ein plötzlicher Einkommensverlust durch Krankheit oder Unfall kann erhebliche Auswirkungen haben. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gewährleistet, dass der Lebensstandard aufrechterhalten bleibt und Einkommensausfälle ausgeglichen werden.
- Leistungen aus der 1. und 2. Säule (AHV/BVG) decken oft nur einen Teil Ihres Einkommens. Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung schliessen Sie diese Lücke und stellen sicher, dass alle finanziellen Verpflichtungen im Fall einer langfristigen Erwerbsunfähigkeit genügend gedeckt sind.
- Mit der Versicherung sichern Sie nicht nur sich selbst ab, sondern entlasten auch Ihre Familie finanziell. Besonders bei laufenden Krediten, Hypotheken oder anderen Verpflichtungen bietet sie zusätzlichen Schutz.
- Sie bleiben finanziell unabhängig von Familie, Freunden oder staatlicher Unterstützung und behalten die Kontrolle über Ihre finanzielle Zukunft.
Eine der grössten Stärken einer Risikoversicherung ist die Flexibilität:
Laufzeit: Entscheiden Sie, wie lange die Versicherung gültig sein soll, beispielsweise bis zur vollständigen Rückzahlung eines Kredits oder bis die Kinder finanziell unabhängig sind.
Versicherungssumme: Wählen Sie einen Betrag, der Ihre individuellen Bedürfnisse deckt. Dieser sollte sich an laufenden Kosten, Krediten und dem gewünschten finanziellen Schutz orientieren.
Begünstigte: Sie haben die Freiheit, die Personen zu bestimmen, die im Ernstfall von der Versicherung profitieren sollen.
Art des Risikos: Entscheiden Sie, ob Sie sich gegen Todesfall, Erwerbsunfähigkeit oder beides absichern möchten. So erhalten Sie genau den Schutz, den Sie benötigen.
Anpassbarkeit bei Bedarf: Die Risikoversicherungen erlauben es, die Vertragsbedingungen bei grösseren Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer Immobilie anzupassen.
Wie ergänzt eine Risikoversicherung die Leistungen aus der Pensionskasse?
Viele Menschen gehen davon aus, dass die Leistungen der Pensionskasse (BVG) im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit ausreichen. Tatsächlich deckt die berufliche Vorsorge (BVG) jedoch je nach Alter, Einkommen, Arbeitgeber und Vorsorgeplan nur einen Teil des finanziellen Risikos ab. Besonders bei einer Erwerbsunfähigkeit oder einem Todesfall können Versorgungslücken entstehen, welche die Familie oder den Lebensstandard erheblich belasten.
Selbständigerwerbende sind häufig noch stärker betroffen, da sie oft gar nicht oder nur eingeschränkt einer Pensionskasse angeschlossen sind. Dabei ist es wichtig, dass sich Selbständigerwerbende entweder über die BVG-Lösungen des SKV oder mit einer Risikoversicherung sinnvoll absichern.
Auch Kaderpersonen, Unternehmer und Personen mit einem höheren Einkommen haben aufgrund der gesetzlichen Leistungsgrenzen häufig einen grösseren Absicherungsbedarf. Eine private Risikoversicherung schliesst diese Lücken gezielt und ergänzt die Leistungen aus der Pensionskasse sowie der privaten Vorsorge sinnvoll.
So können beispielsweise ein zusätzliches Todesfallkapital oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschlossen werden, um Hypotheken, laufende Lebenshaltungskosten oder die finanzielle Zukunft der Familie abzusichern. Gerade für Familien mit Kindern oder Unternehmen, die von einer Schlüsselperson abhängig sind, schafft eine passende Risikoversicherung finanzielle Sicherheit.
Die Kombination aus Pensionskasse, privater Vorsorge und einer individuell abgestimmten Risikoversicherung sorgt dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen auch im Ernstfall optimal geschützt sind.
Darauf sollte man bei einer Risikoversicherung achten
- Versicherungssumme: Frei wählbar
- Versicherte Risiken: Todesfall und Erwerbsunfähigkeit
- Laufzeit: Maximal bis Erreichen des AHV Alters, Minimale Laufzeit 1 Jahr
- Gesundheitsprüfung: Wenige Fragen zum gesundheitlichen Zustand
- Prämienhöhe: Vorteilhafte Prämien
- Flexibilität: Aufhebung Police oder Anpassung der Leistungen nach Ablauf der Mindestlaufzeit (1 Jahr) jederzeit möglich
- Begünstigte Personen: Frei wählbar
- Integration in die Vorsorgeplanung: Kontaktieren Sie unsere Vorsorgeberater für die passende Absicherung
Ihre Vorteile beim SKV
Der SKV ist einer der führenden Kollektiv-Anbieter im Bereich der freien Vorsorge. Sie profitieren bei den Risikoversicherungen des SKV von besonders günstigen Konditionen und geniessen eine individuelle Beratung mit direkten Ansprechpartnern. Neben einem speditiven und einfachen Antragsprozess mit wenigen Gesundheitsfragen ist mit der Risikoversicherung des SKV eine flexible und bedarfsgerechte Abdeckung möglich. Auch eine Aufhebung bei Wegfall des Risikos ist möglich.
- Vorteilhafte Konditionen und günstige Prämien
- Individuelle und bedarfsgerechte Risikoabdeckung
- Summenversicherung, d.h. das Einkommen wird im Leistungsfall nicht überprüft
- Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit mitversichert, d.h. die Prämie wird von der Versicherung übernommen
- Kurzer Antragsprozess mit vereinfachter Gesundheitserklärung
- Leistungen werden sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall ausbezahlt
Häufige Fragen zur Risikoversicherung
Die Begünstigung bei einer Todesfallversicherung in der freien Vorsorge 3b können Sie frei wählen. Auch kann die Todesfall-Police bei einer Bank als Pfand für Ihren Privat- oder Geschäftskredit hinterlegt werden.
Selbständigerwerbenden stehen beide Optionen zur Verfügung, das heisst sowohl eine BVG Lösung als auch eine Absicherung reine Risikoabsicherung in der freien Vorsorge 3b und dem separaten Sparen bei der Bank . Beide Optionen bieten Vorteile. Während Ihnen bei der Option BVG bei Ihrer Pensionierung eine Rentenoption enthalten ist, bietet Ihnen die Trennung vom Sparen zum Beispiel bei einer Bank und Risikoversicherung mehr Flexibiliät gegenüber der BVG-Lösung. Es besteht kein "Sparzwang".
Als Grundregel gilt, dass die Leistungen bei Invalidität aus der 1. Säule (AHV), der 2. Säule (BVG) sowie einer zusätzlichen Invalidenrente aus der 3. Säule (freie Vorsorge 3b) ca. 80% - 90% des Jahreseinkommens ausmachen sollten.
Eine Risikoversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen schwerwiegender Lebensereignisse wie Tod oder Erwerbsunfähigkeit. Je nach gewählter Lösung wird im Todesfall ein vereinbartes Kapital ausbezahlt oder bei Erwerbsunfähigkeit eine Rente geleistet. Im Gegensatz zu einer Sparversicherung dient die Risikoversicherung ausschliesslich der finanziellen Absicherung und nicht dem Vermögensaufbau. Dadurch lässt sich der Versicherungsschutz gezielt an die persönliche, familiäre oder berufliche Situation anpassen.
Ja, die Begriffe Risikoversicherung und Risikolebensversicherung werden in der Schweiz häufig für dieselbe Art der Absicherung verwendet. Im Mittelpunkt steht der finanzielle Schutz bei Risiken wie Tod oder Erwerbsunfähigkeit. Eine Risikolebensversicherung kann beispielsweise ein vereinbartes Todesfallkapital an die begünstigten Personen auszahlen. Je nach persönlichem Bedarf können zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrenten oder weitere Leistungen versichert werden.
Eine Risikoversicherung ist besonders sinnvoll, wenn Ihr Einkommen für die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie, Ihres Partners oder Ihres Unternehmens wichtig ist. Fällt dieses Einkommen durch Tod oder Erwerbsunfähigkeit weg, können erhebliche finanzielle Lücken entstehen. Leistungen aus AHV, IV und Pensionskasse decken den bisherigen Lebensstandard nicht in jedem Fall vollständig ab. Eine private Risikoversicherung kann solche Vorsorgelücken gezielt ergänzen und für zusätzliche finanzielle Sicherheit sorgen.
Die Pensionskasse ist Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) in der Schweiz und versichert neben der Altersvorsorge in der Regel auch Leistungen bei Invalidität und Tod. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Vorsorgeplan und kann je nach Pensionskasse deutlich unterschiedlich ausfallen. Eine private Risikoversicherung ergänzt diese Leistungen gezielt, beispielsweise mit einem zusätzlichen Todesfallkapital oder einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie ist besonders interessant, wenn die Leistungen aus AHV, IV und Pensionskasse nicht ausreichen, um den gewünschten finanziellen Schutz im Todesfall oder im Fall einer Erwerbsunfähigkeit sicherzustellen.
Eine Risikoversicherung lohnt sich insbesondere für Personen, deren Tod oder Erwerbsunfähigkeit erhebliche finanzielle Folgen für andere Personen oder ein Unternehmen hätte. Dazu gehören beispielsweise Familien mit Kindern, Kaderpersonen, Selbständigerwerbende, Unternehmer sowie Personen mit Hypotheken oder anderen finanziellen Verpflichtungen. Auch bei unverheirateten Paaren kann eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein, da die gesetzlichen und beruflichen Vorsorgeleistungen je nach Situation begrenzt sein können. Entscheidend ist, ob bei einem Einkommensausfall eine finanzielle Lücke entstehen würde.
Die passende Versicherungssumme hängt von Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab. Berücksichtigt werden sollten insbesondere das Einkommen, bestehende Hypotheken und Kredite, die finanzielle Situation der Familie, die Ausbildung der Kinder sowie bereits vorhandene Leistungen aus AHV, IV und Pensionskasse. Ziel ist es, die finanzielle Lücke zwischen den bestehenden Vorsorgeleistungen und dem tatsächlichen Absicherungsbedarf zu schliessen. Deshalb sollte die Versicherungssumme individuell berechnet und regelmässig an Veränderungen der Lebenssituation angepasst werden.
Ja. Kaderpersonen und Unternehmer können mit einer Risikoversicherung nicht nur ihre Familie, sondern je nach Ausgestaltung auch Geschäftspartner oder das Unternehmen finanziell absichern. Eine Todesfallversicherung kann beispielsweise dazu beitragen, finanzielle Verpflichtungen abzufedern oder die Folgen des Ausfalls einer wichtigen Person im Unternehmen zu reduzieren. Auch bei Geschäftspartnern oder Schlüsselpersonen kann eine gegenseitige Absicherung sinnvoll sein. Welche Lösung geeignet ist, hängt von der persönlichen Situation, der Unternehmensstruktur und dem konkreten Absicherungsbedarf ab.
Alles über die Säule 3b finden Sie hier.
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