Schutz für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte
Das regulatorische Umfeld ist in den letzten Jahren deutlich strenger geworden. Für Führungspersonen wie Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte steigt damit das Risiko, für Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht zu werden. Falsche strategische Entscheidungen oder Versäumnisse können erhebliche finanzielle Schäden verursachen – sowohl für das Unternehmen als auch für die verantwortlichen Personen.
Diese Versicherung schützt Führungskräfte wie Geschäftsleitungsmitglieder oder Verwaltungsräte vor den finanziellen und rechtlichen Folgen von Pflichtverletzungen und gibt ihnen die Sicherheit, sich auf ihre strategischen Aufgaben zu konzentrieren, ohne persönliche Risiken eingehen zu müssen.
- Formelle Organe: Mitglieder des Verwaltungs-, Stiftungs-, Aufsichts- oder Beirates
- Materielle Organe: Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Vorstandes
- De-Facto Organe: Mitarbeiter, die entscheidend auf die Geschäftsführung Einfluss nehmen können (Bspw. leitende Angestellte oder Revisoren)
- Mitarbeiter: wenn diese als gemeinsam mit einer versicherten Person (siehe Kategorien oben) oder als deren Stellvertreter in Anspruch genommen werden oder bei Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
- Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden: Können durch Dritte erhoben werden (Haftung im Aussenverhältnis) oder durch die Firma selber gegen einen Mitarbeiter (Haftung im Innenverhältnis)
- Abwehr und Verteidigungskosten von unberechtigten Ansprüchen
- Untersuchungs- und Verfahrenskosten
- Sowie diverse weitere Zusatzdeckungen
Die Organhaftpflichtversicherung schützt nicht nur das Privatvermögen der versicherten Organe, sondern auch das Geschäftsvermögen der Firma!
Wenn ein Versicherungsvertrag gekündigt oder nicht verlängert wird, hat der Versicherungsnehmer das Recht auf die in der Police festgelegte Nachmeldefrist. Während dieser Frist sind Ansprüche, die erstmals erhoben werden, weiterhin versichert – vorausgesetzt, sie beziehen sich auf Pflichtverletzungen, die vor dem Vertragsende begangen wurden.
Um sich über die Nachmeldefrist hinaus abzusichern, kann der Versicherte eine Nachrisikoversicherung mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren beantragen. Wichtig dabei zu wissen: Diese Zusatzversicherung muss spätestens 14 Tage nach Ablauf der Police abgeschlossen werden, um lückenlosen Schutz zu gewährleisten.
- Ein KMU gerät in finanzielle Schwierigkeiten, weil ein Grosskunde plötzlich in Konkurs geht. Die Geschäftsleitung ist zuversichtlich, den Engpass bewältigen zu können. Die immer knapper werdenden Mittel werden zur Bezahlung der laufenden Ausgaben (Miete, Warenbeschaffung, Löhne) eingesetzt. Dabei gerät die Firma mit der Zahlung der AHV-Beiträge in Rückstand. Nach einigen Monaten kann ein Gläubiger nicht mehr bezahlt werden und stellt erfolgreich einen Konkursantrag. Nun verlangt die AHV-Behörde von den Verwaltungsräten mit Erfolg die Zahlung der ausstehenden AHV-Beiträge in der Höhe von CHF 60‘000.
- Ein Altersheim wird in Form einer gemeinnützigen Stiftung betrieben. Durch Fehler eines Stiftungsrats-Mitglieds verstösst das Heim gegen die Auflagen der Gemeinnützigkeit und muss zukünftig Steuern zahlen. Das Stiftungsrats-Mitglied wird entlassen und der Stiftungsrat verlangt Schadenersatz vom entlassenen Stiftungsrats-Mitglied.
- Eine in Form einer AG betriebene Eisporthalle sollte vor einigen Jahren zu einer Mehrzweckhalle ausgebaut werden. Durch ungenaue Instruktionen und Planungsfehler kostete das Projekt anstatt geplanten CHF 9 Mio. schliesslich 12 Mio. Dem Verwaltungsrat wurde vorgeworfen, bei der Kontrolle des Projekts versagt zu haben. Die Aktionäre setzten den Verwaltungsrat ab, wählten einen neuen und dieser verklagte (zusätzlich zum Architekten) auch sämtliche Mitglieder des alten VR auf Schadenersatz.
Die Vorteile einer Organhaftpflichtversicherung des SKV
Der SKV bietet die Organhaftpflichtversicherung zu vorteilhaften Konditionen sowie mit einem umfassenden Leistungspaket an. So ist im Versicherungsumfang die Deckung für die Abwehr von Klagen und Forderungen eingeschlossen. Ebenfalls bietet die Organhaftpflichtversicherung Versicherungsschutz für eine begangene Pflichtverletzung bei der Ausübung eines Fremdmandats, inklusive entsprechender Abwehrkosten.
- Umfassende Deckung zu vorteilhaften Prämien
- Schutz von Privatvermögen der versicherten Person
- Versicherungsschutz für eine begangene Pflichtverletzung bei der Ausübung eines Fremdmandats, inklusive entsprechender Abwehrkosten
- Schutz versicherter Personen bei Ansprüchen wegen ungerechtfertigter Kündigung, rechtswidriger Diskriminierung, sexueller Belästigung, Mobbing oder anderen arbeitsplatzbezogenen Pflichtverletzungen
- Unkomplizierte Schadenregelung
Häufige Fragen zur Organhaftpflicht für Führungspersonen
Die Vertragslaufzeit der Organhaftpflichversicherung dauert jeweils ein Jahr. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr.
Das regulatorische Umfeld hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Falsche Strategien einer Geschäftsleitung können grossen Schaden verursachen. Die Organhaftpflichtversicherung des SKV bietet den Führungspersonen wie Geschäftsleitungsmitgliedern oder Verwaltungsräten bei Pflichtverletzungen Schutz.
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