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Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der Schweiz für Kader, Selbständige und Inhaber von KMUs

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert Betroffene bei langandauernder Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente finanziell ab.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt im Leistungsfall eine vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente aus. Diese Rente soll helfen, Einkommensausfälle abzufedern, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall langfristig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Die Invalidenrente wird bis zum Tod, längstens aber bis zum ordentlichen Pensionsalter der versicherten Person ausbezahlt. Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

Wann entsteht eine Vorsorgelücke im Fall einer Erwerbsunfähigkeit?

Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann, muss häufig mit erheblichen Einkommenseinbussen rechnen. Zwar bieten die 1. Säule mit der Invalidenversicherung (IV) und bei Angestellten die Pensionskasse im Rahmen der beruflichen Vorsorge BVG eine wichtige Grundabsicherung. Die daraus ausgerichteten Leistungen reichen jedoch nicht in jedem Fall aus, um das bisherige Einkommen und den gewohnten Lebensstandard vollständig zu sichern.

Eine solche Vorsorgelücke bei Erwerbsunfähigkeit kann insbesondere bei Selbständigen, die nicht oder nur eingeschränkt über die berufliche Vorsorge abgesichert sind, sowie bei Kader und Führungskräften mit höherem Einkommen entstehen. Je höher das bisherige Einkommen, desto grösser kann die Differenz zwischen den gesetzlichen beziehungsweise beruflichen Vorsorgeleistungen und dem bisherigen Verdienst ausfallen.

Eine zusätzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus der freien Vorsorge 3b kann diese Einkommenslücke gezielt reduzieren. Sie hilft dabei, laufende Fixkosten zu decken, die finanzielle Absicherung der Familie sicherzustellen, Verpflichtungen aus einer Hypothek weiterhin zu tragen oder bei Selbständigen die finanzielle Stabilität rund um das eigene Unternehmen zu schützen.

  • Selbständigerwerbende, die mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei Krankheit oder Unfall die entstandene Vorsorgelücke schliessen möchten, um mit dem Ersatzeinkommen in Form einer jährlichen Invalidenrente den gewohnten Lebensstandard halten zu können
  • Kaderpersonen, die die Lücken in der beruflichen Vorsorge schliessen möchten, insbesondere da Invalidenrenten in den üblichen beruflichen Vorsorgeplänen eher knapp bemessen sind
  • Studenten und Hausfrauen, bei begrenzter versicherbare Rentenhöhe

Wer eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschliessen möchte, muss erwerbstätig sein. Ausnahmen bilden Studenten und Hausfrauen. Der frühestmögliche Eintritt ist ab 18 Jahren möglich.

Die optimale Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente richtet sich nach dem Einkommen, den bestehenden Leistungen aus AHV/IV und Pensionskasse sowie den laufenden finanziellen Verpflichtungen. Ziel ist es, eine mögliche Vorsorgelücke so abzusichern, dass die wichtigsten Lebenshaltungskosten langfristig gedeckt bleiben. Sofern die Leistungen aus der 1. Säule (AHV/IV), der 2. Säule (BVG) sowie einer ergänzenden Erwerbsunfähigkeitsrente aus der freien Vorsorge 3b zusammen mindestens 80 % des gewohnten Einkommens ausmachen, ist man im Erwerbsunfähigkeitsfall gut abgedeckt.

Bei einer Berufsunfähigkeit steht im Vordergrund, ob die bisherige berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen noch ausgeübt werden kann. Bei der Erwerbsunfähigkeit wird hingegen betrachtet, in welchem Umfang eine Person generell noch ein Erwerbseinkommen erzielen kann.

Ja. Gerade bei Kaderpersonen und Personen mit höherem Einkommen können bei Erwerbsunfähigkeit grössere Vorsorgelücken entstehen, da die gesetzlichen und beruflichen Vorsorgeleistungen das bisherige Einkommen nicht zwingend vollständig abdecken. Mit einer zusätzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung lässt sich das Einkommen individuell und bedarfsgerecht absichern.

Vorteile der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

  • Günstige Prämien bei bedarfsgerechtem Versicherungsschutz
  • Frei wählbare Versicherungssumme, abgestimmt auf die Lebenssituation
  • Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie Hypotheken oder Kredite
  • Summenversicherung, d.h. das Einkommen wird im Leistungsfall nicht überprüft
  • Individuelle und bedarfsgerechte Risikoabdeckung
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit, d.h. die Prämie wird von der Versicherung übernommen
  • Leistungen werden bei Krankheit und Unfall ausbezahlt

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der Übersicht

Zweck
  • Absicherung des gewohnten Lebensstandards bei langfristiger krankheits- oder unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit (Invalidität)
Versicherungsschutz
  • Erwerbsunfähigkeitsrente bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit (Wartefrist 720 Tage, Summenversicherung)
  • konstante Versicherungssumme oder wahlweise mit automatischer Steigerung von jährlich 4%
Zusätzliche Deckungen
  • Prämienbefreiung mit einer Wartefrist von 3 Monaten mitversichert
Alter
  • Frühestes Eintrittsalter 18 J.
  • Maximales Endalter 65 J.
Laufzeit
  • Flexibel, jährlich kündbar, Versicherungssumme jederzeit erhöhbar
Auslandsdeckung
  • Die Deckung ist weltweit gegeben

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