Was deckt eine Waisenrente ab?
Die Waisenrente deckt beim Tod eines Elternteils die für die Kinder entstehende finanzielle Lücke, darunter auch die Ausbildungskosten.
Deckungsumfang
Im Todesfall des versicherten Elternteils durch Krankheit oder Unfall erhalten Ihre Kinder eine Waisenrente bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Befinden sie sich noch in der Ausbildung, so wird die Rente längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausbezahlt. Die Waisenrente wird für alle rentenberechtigten Kinder fällig.
Vorteile der Waisenrente
- Hoher finanzieller Schutz für die Familie
- Absicherung allfälliger Ausbildungskosten
- Günstige Prämien, da unabhängig von der Anzahl an Kindern
- Alle rentenberechtigten Kinder sind in der Prämie mitversichert
- Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit, d.h. die Prämie für die Waisenrente wird von der Versicherung übernommen
- Jährlich auf Jahresende kündbar
Die Waisenrente in der Übersicht
Zweck |
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Versicherungsschutz |
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Leistungshöhe |
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Zusätzliche Deckungen |
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Alter |
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Laufzeit |
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Auslandsdeckung |
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Finanzierung |
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