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Waisenrente in der Schweiz für Kaderpersonen und Familien

Die Waisenrente deckt beim Tod eines Elternteils die für die Kinder entstehende finanzielle Lücke, darunter auch die Ausbildungskosten.

Waisenrente in der Schweiz: Finanzielle Absicherung für Kinder

Der Tod eines Elternteils ist für eine Familie nicht nur emotional einschneidend, sondern kann auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Eine Waisenrente hilft dabei, die finanzielle Absicherung der Kinder sicherzustellen.

In der Schweiz bestehen Leistungen aus der AHV und je nach Situation aus der beruflichen Vorsorge. Diese reichen jedoch nicht in jedem Fall aus, um den bisherigen Lebensstandard der Familie aufrechtzuerhalten. Mit einer zusätzlichen Waisenrente aus der freien Vorsorge 3b lässt sich eine mögliche Vorsorgelücke gezielt absichern.

Kinder haben in der Schweiz beim Tod eines Elternteils grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente der AHV. Verstirbt ein Elternteil, wird eine Waisenrente ausgerichtet. Beim Tod beider Elternteile besteht grundsätzlich Anspruch auf zwei Waisenrenten. Zusätzlich können Leistungen aus der beruflichen Vorsorge, der Pensionskasse, hinzukommen. Ob und in welcher Höhe Leistungen ausgerichtet werden, hängt von der persönlichen Vorsorgesituation des verstorbenen Elternteils ab. Eine private Waisenrente ergänzt diese gesetzlichen und beruflichen Vorsorgeleistungen und kann dazu beitragen, eine finanzielle Lücke zu schliessen.

Die Höhe der gesetzlichen Waisenrente hängt unter anderem vom durchschnittlichen Einkommen und von den Beitragsjahren des verstorbenen Elternteils ab. Bei Leistungen aus der beruflichen Vorsorge gelten zusätzlich die Bestimmungen der jeweiligen Pensionskasse. Entscheidend ist deshalb nicht nur, welche Leistungen grundsätzlich bestehen, sondern ob diese im konkreten Fall ausreichen. Gerade bei Familien mit höheren laufenden Kosten kann nach dem Tod eines Elternteils eine erhebliche finanzielle Lücke entstehen.

Mit einer zusätzlichen Waisenrente aus der freien Vorsorge 3b kann eine zusätzliche, im Voraus festgelegte Rente versichert werden. Dadurch lässt sich die finanzielle Absicherung der Kinder individuell an die familiäre Situation anpassen.

Die gesetzliche Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag ausgerichtet. Befindet sich das Kind danach noch in Ausbildung, kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen weiterbestehen, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Gerade die Ausbildungszeit kann finanziell anspruchsvoll sein. Kosten für Studium, Ausbildung, Wohnen und Lebensunterhalt fallen häufig über das 18. Lebensjahr hinaus an.

Bei einer zusätzlichen Absicherung kann deshalb gezielt berücksichtigt werden, wie lange und in welcher Höhe eine zusätzliche Waisenrente ausgerichtet werden soll.

Mit der Waisenrente des Schweizerischen Kaderverbands SKV können Sie die finanzielle Absicherung Ihrer Kinder individuell ergänzen. Die versicherte Rentenhöhe wird entsprechend Ihrem persönlichen Bedarf festgelegt. So können bestehende Leistungen aus AHV und beruflicher Vorsorge gezielt ergänzt und mögliche Vorsorgelücken reduziert werden.

Wie gut Ihre Kinder im Todesfall finanziell abgesichert sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation sowie den Leistungen aus AHV, Pensionskasse und bestehenden Versicherungen ab. Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Leistungen bereits vorhanden sind und ob eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Vorteile der Waisenrente

  • Hoher finanzieller Schutz für die Familie
  • Absicherung allfälliger Ausbildungskosten
  • Günstige Prämien, da unabhängig von der Anzahl an Kindern
  • Alle rentenberechtigten Kinder sind in der Prämie mitversichert
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit, d.h. die Prämie für die Waisenrente wird von der Versicherung übernommen
  • Jährlich auf Jahresende kündbar

Die Waisenrente in der Übersicht

Zweck
  • Finanzieller Schutz der Familie beim Tod des versicherten Elternteils durch Krankheit oder Unfall. Absicherung allfälliger Ausbildungskosten der Kinder.
Versicherungsschutz
  • Waisenrente pro rentenberechtigtem Kind
  • Bis vollendetem Alter 18, in Ausbildung max. bis Alter 25
Leistungshöhe
  • Bis max. CHF 36’000.- pro Kind
Zusätzliche Deckungen
  • Prämienbefreiung mit einer Wartefrist von 3 Monaten mitversichert
Alter
  • Frühestes Eintrittsalter 18 J.
  • Maximales Endalter 65 J.
Laufzeit
  • Flexibel, jährlich kündbar, Versicherungssumme jederzeit erhöhbar
Auslandsdeckung
  • Die Deckung ist weltweit gegeben
Finanzierung
  • Prämien auf Jahresbasis

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