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Welche Möglichkeiten bietet mir eine berufliche Vorsorge?

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule der Schweizer Vorsorge und für KMU, Arbeitgeber und Selbständigerwerbende zentral. Der Schweizerische Kaderverband SKV bietet BVG-Lösungen für Unternehmen sowie Selbständigerwerbende. Dank der Partnerschaft mit der Asga Pensionskasse können Sie sich sowohl als KMU wie auch als Einzelunternehmung mit und ohne Personal unseren Lösungen anschliessen.

BVG für KMU: Pensionskassenlösung für Arbeitgeber

Der Schweizerische Kaderverband SKV bietet BVG-Lösungen für Unternehmen sowie Selbständigerwerbende. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Mitarbeitende, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, in der beruflichen Vorsorge zu versichern. Dafür muss sich Ihr Unternehmen einer Vorsorgeeinrichtung oder Sammelstiftung anschliessen. Der Schweizerische Kaderverband bietet KMU eine attraktive BVG Verbandslösung. Das Angebot richtet sich unter anderem an GmbH, AG, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie Einzelfirmen mit Mitarbeitenden. Bei der Wahl der passenden Pensionskassenlösung lohnt sich ein genauer Vergleich. Neben den Kosten sind insbesondere der Deckungsgrad, die Verzinsung der Altersguthaben, die verfügbaren Vorsorgepläne sowie die Leistungen bei Invalidität und Tod entscheidend.

BVG und Pensionskasse für Selbständigerwerbende mit und ohne Personal

Selbständigerwerbende ohne Personal sind nicht obligatorisch dem BVG unterstellt. Sie können sich jedoch freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und damit ihre berufliche Vorsorge gezielt ausbauen. Auch für Inhaber einer Einzelfirma bestehen je nach persönlicher und beruflicher Situation verschiedene Möglichkeiten für eine passende BVG Lösung. Eine freiwillige Pensionskassenlösung bietet mehrere Vorteile: Sie verbessert die Altersvorsorge, ermöglicht eine zusätzliche Absicherung bei Invalidität und Tod und kann gleichzeitig steuerliche Vorteile bieten.

Die berufliche Vorsorge (BVG) bildet zusammen mit der AHV die Grundlage der Altersvorsorge in der Schweiz. Als 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems hat sie das Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter sowie bei Invalidität oder Tod finanziell abzusichern. Die Vorsorge erfolgt über eine Pensionskasse, in die Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam Beiträge einzahlen.

Für viele Arbeitnehmende ist die berufliche Vorsorge obligatorisch. Auch Unternehmen, KMU und Selbständigerwerbende sollten sich frühzeitig mit der passenden BVG Lösung und der Wahl der Pensionskasse auseinandersetzen. Eine gut abgestimmte BVG Vorsorgelösung kann nicht nur die finanzielle Absicherung verbessern, sondern auch ein wichtiger Bestandteil attraktiver Anstellungsbedingungen sein.

Das BVG ergänzt die AHV als 1. Säule: Während AHV und IV die Existenz sichern sollen, trägt die berufliche Vorsorge zur Sicherung des bisherigen Lebensstandards bei. Die Säule 3a wiederum dient als freiwillige, private Ergänzung zur 1. und 2. Säule und ermöglicht den individuellen Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge.

  • GmbHs, AGs, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen
  • Einzelfirmen mit und ohne Personal
  • Kollektivgesellschaften

Ja, ein KMU (AG, GmbH) muss sich grundsätzlich einer registrierten Pensionskasse anschliessen, sobald es Arbeitnehmende beschäftigt, die dem BVG Obligatorium unterstehen. Entscheidend sind insbesondere Alter, Jahreslohn und Anstellungsverhältnis der Mitarbeitenden. Für Selbständigerwerbende (Einzelfirmen) selbst ist die berufliche Vorsorge grundsätzlich freiwillig.

Ihre Vorteile mit der berufliche Vorsorge (BVG) für KMU und Selbständige

Durch die starke Partnerschaft mit der Asga Pensionskasse erhalten Sie eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung der Vorsorgegelder, langfristige Sicherheit durch professionelles Kapitalanlage-Management sowie eine persönliche Betreuung und kompetente Beratung durch ausgebildete Vorsorge-Spezialisten.

  • Verbandslösung für KMU und Selbständigerwerbende mit Personal
  • Hohe Verzinsung der Vorsorgegelder (2021, 3.25 % / 2022, 2.25 % / 2023, 1.75 % / 2024, 4.5 % / 2025, 5.5 %)
  • Überdurchschnittlicher Deckungsgrad (119.87 % per 30.04.2026, unrevidiert)
  • Sehr tiefe Verwaltungskosten
  • 3 Standardpläne sowie individuell zugeschnittene Lösungen
  • Asga Pensionskasse als unabhängige Genossenschaft
  • Umfassende kompetente Beratung

Häufige Fragen beruflichen Vorsorge

Ja, als aufsichtsrechtlich abgenommener und anerkannter Berufsverband ist ein Anschluss auch für Einzelunternehmer mit oder ohne Personal möglich.

Ja, ein rückwirkender Anschluss ist im BVG möglich. Ein solcher kann auch ins zurückliegende Jahr vorgenommen werden.

Die vorgegebenen Standardvarianten gelten für Selbständigerwerbende ohne Personal. Für KMU wie AG oder GmbH können die Lösungen auch von den drei Standardvarianten abweichen und individualisiert werden.

Arbeitgeber in der Schweiz müssen sich einer Pensionskasse anschliessen, sobald sie Arbeitnehmende beschäftigen, die dem BVG Obligatorium unterstehen. Im Jahr 2026 gilt dies grundsätzlich für Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'680. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die obligatorische berufliche Vorsorge korrekt eingerichtet ist.

Sofern Sie einen freiwilligen Einkauf vornehmen möchten, so füllen Sie diesen Fragebogen aus und senden Sie uns diesen per E-Mail an info@kaderverband.ch wieder zurück.

Die AHV bildet die 1. Säule und dient der staatlichen Existenzsicherung im Alter. Die berufliche Vorsorge BVG ist die 2. Säule und ergänzt die AHV durch Leistungen im Alter sowie bei Invalidität und Tod. Die Säule 3a ist die freiwillige, steuerlich begünstigte private Vorsorge. Zusammen bilden diese drei Bereiche einen wesentlichen Teil des Schweizer Drei Säulen Systems.

Weitere Versicherungs­lösungen

Diese Versicherungen können Ihre berufliche Vorsorge, je nach Arbeitsumfeld, sinnvoll ergänzen.

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