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Berufliche Vorsorge für Selbständige

Die Verbandslösung SKV bietet Selbständigerwerbenden ohne Personal attraktive Vorsorgemodelle in der beruflichen Vorsorge BVG.

Berufliche Vorsorge für Selbständige

Pensionskasse für Selbständige ohne Personal

Die Pensionskasse für Selbständige ohne Personal ermöglicht Selbständigerwerbenden den Anschluss an die berufliche Vorsorge BVG. Über den Schweizerischen Kaderverband als anerkannten Berufsverband können auch Selbständige ohne eigene Mitarbeitende eine Pensionskassenlösung nutzen und ihre Alters-, Invaliditäts- und Todesfall Vorsorge gezielt stärken.

Pensionskasse für Selbständige: freiwilliger BVG Anschluss über den SKV

Selbständigerwerbende ohne Personal sind grundsätzlich nicht obligatorisch einer Pensionskasse angeschlossen. Im Gegensatz zu vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über ihren Arbeitgeber obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert sind, müssen Selbständige ihre Vorsorge deshalb aktiv selbst organisieren.

Über den Schweizerischen Kaderverband SKV haben Selbständige die Möglichkeit, sich freiwillig einer Pensionskasse anzuschliessen und damit gezielt für das Alter sowie für finanzielle Risiken vorzusorgen. Als anerkannter Berufsverband ermöglicht der SKV einen freiwilligen BVG Anschluss für Selbständigerwerbende und Einzelunternehmer ohne Personal.

Eine Pensionskassenlösung für Selbständige dient nicht nur dem Aufbau der Altersvorsorge. Je nach gewählter Vorsorgelösung können auch die finanziellen Folgen einer Invalidität oder eines Todesfalls abgesichert werden. Damit trägt die berufliche Vorsorge gleichzeitig zur persönlichen finanziellen Sicherheit und zur Absicherung der Familie bei.

Der freiwillige Anschluss an eine Pensionskasse eignet sich insbesondere für Selbständige, Selbständigerwerbende und Einzelunternehmer ohne Personal, die ihre berufliche Vorsorge strukturiert aufbauen und ihre bestehende private Vorsorge sinnvoll ergänzen möchten.

Vorsorgepläne für Selbständige: SKV-Minimum, SKV-Media und SKV-Optima

Je nach Vorsorgeziel können Selbständige zwischen verschiedenen Pensionskassenplänen wählen. Die SKV-Verbandslösung bietet drei Modelle: vom BVG-Minimum bis zur erweiterten Vorsorge ohne BVG-Koordinationsabzug.

SKV-MinimumSKV-MediaSKV-Optima
Versicherter LohnAHV-Jahreslohn abzüglich BVG-Koordinationsabzug, begrenzt nach BVGAHV-Jahreslohn* abzüglich BVG-KoordinationsabzugAHV-Jahreslohn* ohne BVG-Koordinationsabzug
Sparbeiträge in % Alter
25 bis 347.07.07.0
35 bis 4410.010.010.0
45 bis 5415.015.015.0
55 bis 64 / 6518.018.018.0
Risikovorsorge
InvalidenrenteBVG-Minimum40% des koordinierten Lohnes50% des Jahreslohns
Partnerrente60% der Invalidenrente60% der Invalidenrente60% der Invalidenrente
InvalidenkinderrenteBVG-MinimumBVG-MinimumBVG-Minimum
WaisenrenteBVG-MinimumBVG-MinimumBVG-Minimum
OptionalTodesfallsumme X% des AHV-LohnesTodesfallsumme X% des AHV-Lohnes
Wartefrist Invalidenrente720 Tage720 Tage720 Tage
Beitragsbefreiungab 91. Tagab 91. Tagab 91. Tag
Kosten
Verwaltungskosten pro versicherte PersonCHF 180CHF 180CHF 180
SKV-MinimumSKV-Minimum
SKV-MediaSKV-Media
SKV-OptimaSKV-Optima
Versicherter Lohn
SKV-MinimumAHV-Jahreslohn abzüglich BVG-Koordinationsabzug, begrenzt nach BVG
SKV-MediaAHV-Jahreslohn* abzüglich BVG-Koordinationsabzug
SKV-OptimaAHV-Jahreslohn* ohne BVG-Koordinationsabzug
Sparbeiträge in % Alter
25 bis 34
SKV-Minimum7.0
SKV-Media7.0
SKV-Optima7.0
Sparbeiträge in % Alter
35 bis 44
SKV-Minimum10.0
SKV-Media10.0
SKV-Optima10.0
Sparbeiträge in % Alter
45 bis 54
SKV-Minimum15.0
SKV-Media15.0
SKV-Optima15.0
Sparbeiträge in % Alter
55 bis 64 / 65
SKV-Minimum18.0
SKV-Media18.0
SKV-Optima18.0
Risikovorsorge
Invalidenrente
SKV-MinimumBVG-Minimum
SKV-Media40% des koordinierten Lohnes
SKV-Optima50% des Jahreslohns
Risikovorsorge
Partnerrente
SKV-Minimum60% der Invalidenrente
SKV-Media60% der Invalidenrente
SKV-Optima60% der Invalidenrente
Risikovorsorge
Invalidenkinderrente
SKV-MinimumBVG-Minimum
SKV-MediaBVG-Minimum
SKV-OptimaBVG-Minimum
Risikovorsorge
Waisenrente
SKV-MinimumBVG-Minimum
SKV-MediaBVG-Minimum
SKV-OptimaBVG-Minimum
Risikovorsorge
Optional
SKV-Minimum
SKV-MediaTodesfallsumme X% des AHV-Lohnes
SKV-OptimaTodesfallsumme X% des AHV-Lohnes
Risikovorsorge
Wartefrist Invalidenrente
SKV-Minimum720 Tage
SKV-Media720 Tage
SKV-Optima720 Tage
Risikovorsorge
Beitragsbefreiung
SKV-Minimumab 91. Tag
SKV-Mediaab 91. Tag
SKV-Optimaab 91. Tag
Kosten
Verwaltungskosten pro versicherte Person
SKV-MinimumCHF 180
SKV-MediaCHF 180
SKV-OptimaCHF 180

* AHV-Jahreslohn begrenzt auf die 12-fache maximale AHV Rente

Häufig gestellte Fragen FAQ

Nein. Selbständigerwerbende ohne Personal sind in der Schweiz grundsätzlich nicht verpflichtet, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Sie können sich jedoch freiwillig in der 2. Säule versichern und damit für Alter, Invalidität und Tod vorsorgen.

Ja. Selbständigerwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, beispielsweise über den Schweizerischen Kaderverband SKV. Dieser bietet drei verschiedene Standard-Vorsorgepläne (SKV-MINIMUM, SKV-MEDIA, SKV-OPTIMA) mit unterschiedlichen Sparanteilen sowie differenzierten Risikoleistungen an.

Die Kosten hängen vom gewählten Vorsorgeplan, dem versicherten Einkommen, dem Alter sowie den versicherten Leistungen ab. Die Beiträge setzen sich insbesondere aus Sparbeiträgen für die Altersvorsorge, Risikobeiträgen und Verwaltungskosten zusammen.

Familienmitglieder können nicht einfach über die eigene Pensionskasse mitversichert werden. Die Pensionskasse kann jedoch im Todesfall Leistungen für Ehepartner, Lebenspartner und Kinder vorsehen. Welche Leistungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Vorsorgereglement.

Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Teil des Einkommens in der Pensionskasse versichert wird. Vereinfacht gesagt wird der Koordinationsabzug vom massgebenden Jahreseinkommen abgezogen. Das Ergebnis ist der sogenannte koordinierte beziehungsweise versicherte Lohn, auf dessen Basis die Beiträge und Leistungen berechnet werden. Je nach Vorsorgelösung kann ein tieferer Koordinationsabzug zu Anwendung kommen oder ganz darauf verzichtet werden.

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