CHF 200'000 Einkommen aber nur teilweise in der beruflichen Vorsorge BVG versichert
Ein angestellter 45 jähriger Kadermitarbeiter verdient CHF 200'000 pro Jahr. Seine Pensionskasse versichert jedoch lediglich die gesetzlichen Mindestleistungen. Auf den ersten Blick ist das Einkommen hoch. Bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit stellt sich jedoch eine entscheidende Frage:
Wie viel dieses Einkommens ist tatsächlich versichert?
- Jahreslohn: CHF 200'000.-
- Im obligatorischen BVG maximal versicherter Lohn: CHF 64'260.-
- Differenz zum tatsächlichen Einkommen: CHF 135'740.-
Damit werden rund zwei Drittel des Jahreseinkommens im obligatorischen BVG nicht berücksichtigt. Kommt es infolge einer Krankheit zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit, richten sich die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge nach den Bestimmungen des jeweiligen Vorsorgeplans und dem versicherten Lohn, nicht einfach nach dem tatsächlich erzielten Einkommen von CHF 200'000.
Zwischen dem bisherigen Einkommen und den Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit kann eine erhebliche finanzielle Lücke entstehen. Laufende Verpflichtungen wie Wohnkosten, Unterhalt, Versicherungen oder andere finanzielle Belastungen müssen jedoch weiterhin getragen werden.
Was lässt sich tun?
Eine weitergehende Vorsorgelösung kann insbesondere bei Fach- und Führungskräften mit höherem Einkommen sinnvoll sein. Je nach persönlicher Situation können beispielsweise zusätzliche Lohnbestandteile in der beruflichen Vorsorge versichert oder bestehende Vorsorgelücken durch eine ergänzende Erwerbsunfähigkeitsabsicherung reduziert werden.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch die Frage: Wie viel davon ist tatsächlich abgesichert?

