Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen zu äusserst günstigen Prämien.
Umfassender Schutz bei Bauprojekten
Die Verantwortung von Architekten und Ingenieuren bei Bauvorhaben ist enorm. Fehler oder Mängel können schnell zu hohen Schadenersatzforderungen führen. Mit der Berufshaftpflichtversicherung des SKV sind Sie bestens abgesichert. Die SKV Berufshaftpflichtversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse von Architekten und Ingenieuren zugeschnitten. Sie bietet einen umfassenden finanziellen Schutz und gibt Ihnen Sicherheit, damit Sie sich auf Ihre Projekte konzentrieren können.
- Grundrisiko Personen- und Sachschäden: Tötung, Verletzung und sonstige Gesundheitsschädigungen (Personenschäden), Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen auf der Baustelle (Sachschäden)
- Bauten- und Anlageschäden: Schäden und Mängel an fremden bzw. bestehenden Bauten oder Anlagen, die aufgrund von Planungsarbeiten der Versicherten erstellt wurden (auch bei Umbauten, Renovationen, usw.)
- Vermögensschaden: Als reiner Vermögensschaden gelten in Geld messbare Schäden, die nicht auf einen Personen- oder einen Sachschaden zurückzuführen sind.
- Architekten, Bauingenieure, Maschineningenieure, Ingenieure für Gebäudetechnik, Geometer, Generalplaner, Totalunternehmer, weitere Planer
- Bauleiter: Ein Bauleiter übernimmt keine Planungsarbeiten, sondern konzentriert sich auf Koordinationsarbeiten bei Bauprojekten. Deshalb benötigt er eine Berufshaftpflichtversicherung, die speziell auf seine Aufgaben abgestimmt ist. Wichtig: Das Planungsrisiko kann in der Berufshaftpflichtversicherung für Bauleiter nicht mitversichert werden. Stattdessen bietet die Versicherung Schutz bei Bauten- und Anlageschäden, die während der Koordination entstehen können.
- Bauführer: Ein Bauführer benötigt hingegen eine Betriebshaftpflichtversicherung, da sein Tätigkeitsbereich keine Risiken im Zusammenhang mit Planungs- oder Koordinationsaufgaben umfasst. Die Betriebshaftpflicht schützt den Bauführer Personen- und Sachschäden, nicht aber vor Bauten- und Anlageschäden.
Wegen eines Überwachungsfehlers stürzt auf der Baustelle ein Gerüst in eine Fabrikhalle, wodurch Maschinen beschädigt und in der Folge der Betrieb stillgelegt wird. Die beschädigten Maschinen sowie der dadurch entstandene Betriebsausfall sind über die Grunddeckung versichert (Sachschaden + Vermögensfolgeschaden).
Ein Architekt hat aufgrund eines Berechnungsfehlers zu grosse Fenster bestellt. Diese wurden bereits speziell für eine Baute produziert. Die Fenster müssen nochmals neu gefertigt werden. Dies ist ein versicherter Bautenschaden (Mangel an Bauteilen, die für eine bestimmte Baute hergestellt wurden um in diese eingebaut zu werden). Wird dadurch die Bauabnahme verzögert, besteht Deckung für den Folgeschaden.
Ein Architekt unterlässt es, eine Subventionseingabe für einen Schutzraum einzureichen, weshalb dem Bauherren die Beiträge des Staates verloren gehen. Entgangene Beiträge gelten als versicherte Vermögensschäden.
Vorteile mit der SKV Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure
- Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Marktgerechte vorteilhafte Prämien
- Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
- Versicherungssumme Bauten- und Anlagemängel und reine Vermögensschäden frei wählbar
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
- Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
- Tiefe Selbstbehalte
- Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
- Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort
Leistungen
Weitere Zusatzdeckungen (AVB) und Sublimiten:
Schäden an gemieteten oder geleasten Büro-Telekommunikationsanlagen |
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Rechtsschutz im Strafverfahren |
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Obhuts- und Bearbeitungsschäden |
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Verlust von anvertrauten Schlüsseln |
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Be- und Entladeschäden |
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Kundendossier |
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Bevorschussung von Expertisekosten |
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Mitversicherung von Personen- und Sachschäden |
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Grobfahrlässigkeit |
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