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Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen zu äusserst günstigen Prämien.

Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure

Umfassender Schutz bei Bauprojekten

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure schützt vor finanziellen Folgen von Planungsfehlern, Bauleitungsfehlern, Sachschäden und Vermögensschäden. Sie eignet sich für Architekten, Bauingenieure, Ingenieure, Generalplaner und weitere Planungsberufe in der Schweiz.

Berufshaftpflicht für Architekten

Architekten tragen bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten eine hohe Verantwortung. Bereits ein Planungsfehler, eine fehlerhafte Berechnung oder ein Versäumnis bei der Bauleitung kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten schützt das Architekturbüro vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzansprüche und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.

Die Berufshaftpflichtversicherung des SKV deckt unter anderem Personen- und Sachschäden, Schäden und Mängel an Bauten sowie reine Vermögensschäden. Damit sind zentrale Risiken aus der beruflichen Tätigkeit von Architekten umfassend abgesichert.

Berufshaftpflicht für Bauingenieure

Bauingenieure übernehmen bei Bauprojekten anspruchsvolle Planungs-, Berechnungs- und Koordinationsaufgaben. Fehler bei statischen Berechnungen, der Planung oder der Überwachung eines Projekts können Schäden an Bauten und Anlagen sowie hohe Folgekosten verursachen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Bauingenieure schützt vor den finanziellen Folgen solcher beruflichen Risiken. Die Lösung des SKV bietet Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden, Bauten- und Anlageschäden sowie reine Vermögensschäden. Auch ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen werden im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes abgewehrt.

Wichtige Fragen, wir klären auf

  • Grundrisiko Personen- und Sachschäden: Tötung, Verletzung und sonstige Gesundheitsschädigungen (Personenschäden), Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen auf der Baustelle (Sachschäden)
  • Bauten- und Anlageschäden: Schäden und Mängel an fremden bzw. bestehenden Bauten oder Anlagen, die aufgrund von Planungsarbeiten der Versicherten erstellt wurden (auch bei Umbauten, Renovationen, usw.)
  • Vermögensschaden: Als reiner Vermögensschaden gelten in Geld messbare Schäden, die nicht auf einen Personen- oder einen Sachschaden zurückzuführen sind.

  • Architekten, Bauingenieure, Maschineningenieure, Ingenieure für Gebäudetechnik, Geometer, Generalplaner, Totalunternehmer, weitere Planer

  • Bauleiter: Ein Bauleiter übernimmt keine Planungsarbeiten, sondern konzentriert sich auf Koordinationsarbeiten bei Bauprojekten. Deshalb benötigt er eine Berufshaftpflichtversicherung, die speziell auf seine Aufgaben abgestimmt ist. Wichtig: Das Planungsrisiko kann in der Berufshaftpflichtversicherung für Bauleiter nicht mitversichert werden. Stattdessen bietet die Versicherung Schutz bei Bauten- und Anlageschäden, die während der Koordination entstehen können.
  • Bauführer: Ein Bauführer benötigt hingegen eine Betriebshaftpflichtversicherung, da sein Tätigkeitsbereich keine Risiken im Zusammenhang mit Planungs- oder Koordinationsaufgaben umfasst. Die Betriebshaftpflicht schützt den Bauführer Personen- und Sachschäden, nicht aber vor Bauten- und Anlageschäden.

Wegen eines Überwachungsfehlers stürzt auf der Baustelle ein Gerüst in eine Fabrikhalle, wodurch Maschinen beschädigt und in der Folge der Betrieb stillgelegt wird. Die beschädigten Maschinen sowie der dadurch entstandene Betriebsausfall sind über die Grunddeckung versichert (Sachschaden + Vermögensfolgeschaden).

Ein Architekt hat aufgrund eines Berechnungsfehlers zu grosse Fenster bestellt. Diese wurden bereits speziell für eine Baute produziert. Die Fenster müssen nochmals neu gefertigt werden. Dies ist ein versicherter Bautenschaden (Mangel an Bauteilen, die für eine bestimmte Baute hergestellt wurden um in diese eingebaut zu werden). Wird dadurch die Bauabnahme verzögert, besteht Deckung für den Folgeschaden.

Ein Architekt unterlässt es, eine Subventionseingabe für einen Schutzraum einzureichen, weshalb dem Bauherren die Beiträge des Staates verloren gehen. Entgangene Beiträge gelten als versicherte Vermögensschäden.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten in der Schweiz grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der hohen finanziellen Risiken bei Planungs-, Berechnungs- oder Bauleitungsfehlern ist sie jedoch dringend zu empfehlen und kann von Auftraggebern vertraglich verlangt werden.

In der Regel nicht. Angestellte Ingenieure sind normalerweise über die Berufshaftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers versichert. Eine eigene Versicherung kann jedoch sinnvoll sein, wenn zusätzlich selbständige oder nebenberufliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

Die Kosten hängen unter anderem von der Tätigkeit, dem Jahresumsatz, der Versicherungssumme und dem individuellen Risiko ab. Deshalb wird die Prämie in der Regel individuell berechnet.

Beim Vergleich sollten insbesondere Versicherungssumme, Selbstbehalt, versicherte Tätigkeiten, Deckungsumfang und Ausschlüsse geprüft werden. Wichtig ist zudem, dass typische Risiken wie Planungsfehler, Berechnungsfehler, Vermögensschäden sowie Schäden an Bauten und Anlagen ausreichend versichert sind.

Vorteile mit der SKV Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure

  • Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Marktgerechte vorteilhafte Prämien
  • Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
  • Versicherungssumme Bauten- und Anlagemängel und reine Vermögensschäden frei wählbar
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
  • Tiefe Selbstbehalte
  • Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
  • Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort

Leistungen

Weitere Zusatzdeckungen (AVB) und Sublimiten:

Schäden an gemieteten oder geleasten Büro-Telekommunikationsanlagen
  • CHF 2 Mio.
Rechtsschutz im Strafverfahren
  • CHF 500'000
Obhuts- und Bearbeitungsschäden
  • CHF 2 Mio.
Verlust von anvertrauten Schlüsseln
  • CHF 2 Mio.
Be- und Entladeschäden
  • CHF 2 Mio.
Kundendossier
  • CHF 50’000.-
Bevorschussung von Expertisekosten
  • CHF 20’000.-
Mitversicherung von Personen- und Sachschäden
  • CHF 5'000'000 (mit SB von CHF 300 für Sachschäden)
Grobfahrlässigkeit
  • mitversichert

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