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Berufshaftpflicht für Versicherungsberater und Versicherungsvermittler

Die Berufshaftpflicht für Versicherungsberater schützt Versicherungsberater bei Schadensersatzforderungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben der FINMA.

Berufshaftpflicht für Versicherungsberater und Versicherungsvermittler

FINMA-Bewilligung für ungebundene Versicherungsbroker

Die Berufshaftpflicht für Versicherungsberater, Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler schützt vor finanziellen Folgen von Beratungsfehlern, Unterlassungen und Schadenersatzforderungen. Für ungebundene Versicherungsvermittler ist der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung ein zentraler Bestandteil der FINMA-Bewilligung.

Fehler bei der Beratung, unvollständige Informationen oder Versäumnisse können dazu führen, dass ein Kunde nicht ausreichend versichert ist und dadurch einen finanziellen Schaden erleidet. Solche Vermögensschäden können erhebliche Schadenersatzforderungen gegenüber dem Versicherungsvermittler auslösen.

Ist eine Berufshaftpflicht für ungebundene Versicherungsvermittler Pflicht?

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Versicherungsaufsichtsrechts per 1. Januar 2024 gelten für Versicherungsvermittler neue regulatorische Anforderungen. Bei ungebundenen Versicherungsvermittlern ist insbesondere die FINMA Registrierung relevant. Die FINMA nennt für die Berufshaftpflicht eine Mindestdeckung von CHF 2 Millionen pro Jahr beziehungsweise eine gleichwertige finanzielle Sicherheit.

  • Vermögensschaden eines Kunden / Dritten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Versicherungsbroker
  • Prüfung der erhobenen Ansprüche, Befriedigung begründeter Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche
  • Passiver Rechtsschutz im Zusammenhang mit Haftpflichtfällen

Die Deckungshöhe der Versicherung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und richtet sich nach der Anzahl Kundenberatern. Dabei sind sämtliche Mitarbeiter als Kundenberater zu verstehen, die mit Kunden in Kontakt sind und beratende Tätigkeiten ausführen. Geforderte Deckungshöhen:

  • 1 Kundenberater – Versicherungssumme CHF 2 Mio.
  • 2-4 Kundenberater – Versicherungssumme 3 Mio.
  • 5-8 Kundenberater – Versicherungssumme 4 Mio.
  • 9 oder mehr Kundenberater – Versicherungssumme 5 Mio.

  • Seit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) am 01.01.2024 sind ungebundene Versicherungsvermittler verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung nachzuweisen. Die Deckungshöhe hängt von der Anzahl der Kundenberater ab. Nur mit diesem Nachweis können sie von der FINMA, die ihre Tätigkeit überwacht, eine Bewilligung zur Berufsausübung erhalten.
  • Gebundene Versicherungsvermittler, die nicht exklusiv an ein Versicherungsunternehmen gebunden sind und nicht Produkte von verschiedenen Anbietern vermitteln, werden nur indirekt von der FINMA beaufsichtig und unterstehen grundsätzlich den verbundenen Versicherungsunternehmen. Diese geben die Vorgaben und Kontrollmechanismen vor, welche ihre gebundenen Vermittler zu erfüllen haben.

  • Beratungsfehler: Ein Versicherungsbroker empfiehlt einem Kunden eine unzureichende Versicherung, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führt. Der Kunde fordert Schadenersatz.
  • Fahrlässigkeit: Ein Versicherungsbroker verpasst es, eine Police rechtzeitig zu erneuern. Der Kunde erleidet einen finanziellen Schaden während der nicht versicherten Periode.
  • Fehler bei Vertragsgestaltung: Ein Versicherungsbroker übersieht eine wichtige Vertragsklausel, die dem Kunden später zum Nachteil wird. Der Kunde verlangt eine Entschädigung für den entstandenen finanziellen Schaden

Wichtig: Die Versicherung übernimmt sowohl finanzielle Schäden aufgrund begründeter Ansprüche von Kunden, sowie auch die Kosten für die Abwehr von unbegründeten Ansprüche!

Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler & Makler hängen von der Anzahl der versicherten Personen ab. Entscheidend ist auch, dass der Versicherungsschutz die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und auf die tatsächliche Vermittlungstätigkeit abgestimmt ist. Die vorteilhaften SKV Prämien gestalten sich wie folgt:

  • 1 Kundenberater - Versicherungssumme CHF 2 Mio. - SKV Jahresprämie CHF 1'050.-
  • 2-4 Kundenberater - Versicherungssumme 3 Mio. - SKV Jahresprämie CHF 2'310.-
  • 5-8 Kundenberater - Versicherungssumme 4 Mio. - SKV Jahresprämie CHF 5'355.-
  • 9 oder mehr Kundenberater - Versicherungssumme 5 Mio. - SKV Jahresprämie CHF 8'715.-

Vorteile mit der Berufshaftpflicht für Versicherungsberater

  • Einhaltung aller Vorgaben der FINMA in Bezug auf Deckungshöhe, Kündigungsfrist und Nachdeckung (VAG)
  • Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Marktgerechte vorteilhafte Prämien
  • Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
  • Tiefe Selbstbehalte
  • Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
  • Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort

Leistungen

Weitere Zusatzdeckungen (AVB und BVB) und Sublimiten:

Kündigungsfrist
  • 3 Monate (gemäss VAG)
Nachversicherungsgarantie
  • 5 Jahre (gemäss VAG)
Strafrechtsschutz
  • 50% der VS, max. CHF 500'000
Haftung unredlicher Mitarbeiter
  • CHF 50'000
Rechtsschutz bei Untersuchungen
  • CHF 250'000
Verlust von fremden Dokumenten
  • CHF 250'000
Reputationskosten
  • CHF 250'000
Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten
  • CHF 250'000
Notfallkosten
  • CHF 50'000
Zeugenentschädigung (kein SB)
  • CHF 750 pro Tag, an dem eine versicherte natürl. Person vor Gericht einvernommen wird
Rechtsschutz im Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren
  • 50% der VS, max. CHF 500'000
Mitversicherung von Personen- und Sachschäden
  • CHF 3'000'000 (mit SB von CHF 300 für Sachschäden)
Grobfahrlässikgeit
  • mitversichert
Cyber
  • CHF 250'000

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