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Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister

Die Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen zu äusserst günstigen Prämien.

Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister

Die Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister, Programmierer, Softwareentwickler und IT-Berater schützt vor finanziellen Folgen beruflicher Fehler. Als IT-Haftpflichtversicherung deckt sie Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden sowie Ansprüche aus fehlerhafter Software, Implementierung, Integration oder IT-Beratung ab.

Was ist eine IT Haftpflichtversicherung?

Eine IT Haftpflichtversicherung ist eine speziell auf IT Unternehmen, IT Dienstleister, selbständige IT Fachpersonen und Programmierer bzw. Softwareentwickler ausgerichtete Berufshaftpflichtversicherung. Typische Risiken sind Programmierfehler, fehlerhafte Softwareimplementierungen, Datenverluste, Systemausfälle oder Fehler bei der IT Beratung. Besonders relevant sind reine Vermögensschäden, beispielsweise wenn ein Fehler des IT Dienstleisters zu einem Betriebsunterbruch oder finanziellen Verlust beim Kunden führt. Die IT Haftpflichtversicherung schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen versicherter Haftpflichtansprüche. Sie prüft Schadenersatzforderungen, übernimmt berechtigte Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Versicherungsdeckung und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.

IT-Haftpflichtversicherung oder Cyberversicherung: Was ist der Unterschied?

Die IT Haftpflichtversicherung deckt in erster Linie Haftpflichtansprüche von Kunden oder anderen Dritten aufgrund von Fehlern des versicherten IT Dienstleisters. Eine Cyberversicherung schützt dagegen insbesondere das eigene Unternehmen vor den Folgen von Cybervorfällen wie Hackerangriffen, Schadsoftware oder Datenverlusten. Je nach Versicherungslösung können sich einzelne Deckungsbereiche überschneiden.

Die Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister bietet Schutz vor Haftungsansprüchen (Vermögensschäden) von Kunden und Dritten bei beruflichen Fehlern und Missgeschicken in der Ausübung folgender Tätigkeiten:

  • Herstellung und/oder Lieferung von Hard- und/oder Software
  • IT Dienst-, Implementierungs-, Service- und/oder Beratungsdienstleistungen

Die SKV Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Software oder durch von Computern verarbeitete Daten bei Ihren Kunden entstehen können

  • Implementierungs- und Integrationsschäden: Abgedeckt sind Schäden, die durch Nichtverfügbarkeit von Daten entstehen, verursacht durch Implementierungs-, Test- oder Integrationsarbeiten.
  • Mehrkosten nach fehlgeschlagener Installation, soweit es sich um folgende Kosten handelt:
    • Die Beseitigung installierter Software durch eigenes Personal des Softwarehersteller oder durch einen vom Besteller beauftragten Dritten
    • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Aufwendungen der versicherten Person selbst sowie Ansprüche des Softwareherstellers zur Beschaffung alternativer Software.

Ein reiner Hardware-Hersteller benötigt in der Regel keine Berufshaftpflichtversicherung. Für diesen Bereich reicht eine Produktehaftpflichtversicherung aus, um Schäden abzudecken, die durch fehlerhafte oder defekte Produkte beim Kunden entstehen können.

Sobald jedoch Software entwickelt oder integriert wird, ändern sich die Anforderungen. In diesem Fall sollte unbedingt auf eine Berufshaftpflichtversicherung, die die Produktehaftpflichtversicherung mit einschließt, umgestiegen werden.

  • Ein IT-Dienstleister implementiert eine Softwarelösung bei einem Kunden, die erhebliche Sicherheitslücken aufweist. Ein Datenleck führt zu Schäden für den Kunden, der Schadensersatzansprüche erhebt. Die Versicherung deckt die Abwehr unberechtigter und die Zahlung berechtigter Ansprüchen.

Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für IT Dienstleister hängen unter anderem von der Tätigkeit, dem Jahresumsatz, der Versicherungssumme und dem individuellen Risiko ab. Die Prämie wird deshalb individuell berechnet.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Programmierer in der Schweiz grundsätzlich nicht obligatorisch, jedoch empfehlenswert. Bereits ein Programmierfehler kann beim Kunden zu einem Systemausfall, Datenverlust oder erheblichen finanziellen Schäden führen und Schadenersatzforderungen auslösen.

Schadenersatzansprüche aufgrund von Datenverlusten oder Systemausfällen beim Kunden können je nach Ursache und vereinbartem Deckungsumfang versichert sein. Entscheidend ist insbesondere, ob der Schaden auf eine versicherte Tätigkeit oder einen Fehler des IT Dienstleisters zurückzuführen ist.

Für IT Freelancer ist eine Berufshaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist jedoch empfehlenswert, da Selbständige für Fehler aus ihrer beruflichen Tätigkeit selbst haften. Zudem können Auftraggeber den Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung verlangen.

Ihre Vorteile mit der Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister

  • Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Marktgerechte vorteilhafte Prämien
  • Absicherung finanzieller Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
  • Tiefe Selbstbehalte
  • Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
  • Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort

Leistungen

Weitere Zusatzdeckungen (AVB und BVB) und Sublimiten:

Strafrechtsschutz
  • 50% der VS, max. CHF 500'000
Haftung unredlicher Mitarbeiter
  • CHF 50'000
Rechtsschutz bei Untersuchungen
  • CHF 250'000
Verlust von fremden Dokumenten
  • CHF 250'000
Reputationskosten
  • CHF 250'000
Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten
  • CHF 250'000
Notfallkosten
  • CHF 50'000
Zeugenentschädigung (kein SB)
  • CHF 750 pro Tag, an dem eine versicherte natürl. Person vor Gericht einvernommen wird
Rechtsschutz im Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren
  • 50% der VS, max. CHF 500'000
Drohende Ansprüche
  • CHF 250’000
Mitversicherung von Personen- und Sachschäden
  • CHF 5'000'000 (mit SB von CHF 300 für Sachschäden)
Grobfahrlässikgeit
  • mitversichert
Cyber
  • CHF 250'000

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