Private Krankenkasse - Die CONCORDIA hat die Zusammenarbeit mit dem SKV im Bereich der privaten Krankenkasse per 31.12.2024 gekündigt. Profitieren Sie weiterhin von unseren Kollektiv-Rabatten auf den Zusatzversicherungen bei unseren Partnern CSS und Helsana.

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Leistungen UVG für Einzelfirmen ohne Personal

Für Selbständige, die sich freiwillig einer Unfallversicherung gemäss UVG anschliessen, um sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls zu schützen.

Leistungen UVG für Einzelfirmen ohne Personal

Deckungsumfang

Die Unfallversicherung gemäss UVG schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Bei einer vollen Arbeitsunfähigkeit beginnt der Anspruch ab dem 3. Tag. Das Taggeld beträgt 80 % des versicherten Verdienstes bis zu einem UVG-Maximallohn von CHF 148’200.-. Die Heilungskosten wie ärztliche Behandlungen oder Spitalaufenthalte sind ebenfalls versichert. In der Unfallversicherung (UVG) sind noch weitere zusätzliche Leistungen mitversichert, etwa bei Invalidität oder eine Hinterlassenenrente beim Tod.

Ihre Vorteile mit der SKV Unfallversicherung (UVG) für Einzelfirmen ohne Personal

  • Attraktive Sonderkonditionen
  • Optimaler Schutz vor finanziellen Folgen bei Unfällen und Berufskrankheiten
  • Kostenlose Zusatzleistungen
  • Elektronische Lohndeklaration
  • Absenzenmanagement
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Professionelles Case Management

Die Unfallversicherung (UVG) für Einzelfirmen ohne Personal in der Übersicht

Versicherbarer Jahreslohn
  • Selbständigerwerbende mindestens CHF 66’690.-, max. CHF 148’200.- pro Jahr
  • Familienmitglieder mindestens CHF 44’460.-, max. CHF 148’200.- pro Jahr
Prämien
  • Minimalprämie Berufsunfall (BU) CHF 100.-
  • Minimalprämie Nichtberufsunfall (BU) CHF 100.-
Taggeld
  • 80 % des versicherten Lohns (Maximallohn pro Person und Jahr beträgt CHF 148'200.-)
  • Wartefrist 2 Tage
Heilungskosten
  • Ambulant und stationär, allgemeine Abteilung
  • Hilfsmittel (z.B. Prothesen)
  • Reise-, Transport-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Sachschäden
  • Bestattungskosten
Invalidität
  • lebenslänglich
  • Vollinvalidität: 80 % des versicherten Verdienstes
  • Teilinvalidität: entsprechend reduziert
  • Ergänzungsrente zu AHV- oder IV-Rente, zusammen bis maximal 90 % des versicherten Verdienstes
Hinterlassenenleistungen
  • Witwen/Witwer: 40 % des versicherten Verdienstes unter bestimmten Voraussetzungen
  • Halbwaisen: 15 % des versicherten Verdienstes
  • Vollwaisen: 25 % des versicherten Verdienstes
  • insgesamt: 70 % des versicherten Verdienstes
  • Ergänzungsrente zu AHV- oder IV-Rente, zusammen bis maximal 90 % des versicherten Verdienstes

HINWEIS: Zusätzliche Leistungen können über die UVG-Zusatzversicherung individuell abgedeckt werden.

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