Berufshaftpflichtversicherung für beratende Berufe
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Schadenersatzansprüchen für beratende Berufsgruppen wie Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Treuhänder und andere.
Berufshaftpflichtversicherung für verschiedene beratende Berufe
Marketingberater, Immobilienvermittler, Rechtsanwälte, Treuhänder, Unternehmensberater und andere beratende Berufe tragen eine hohe Verantwortung. Bereits kleine Fehler in der Beratung können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Berater bietet effektiven Schutz vor den finanziellen Risiken, die durch Ansprüche Ihrer Kunden entstehen können.
Das Produkt für Unternehmensberater, Marketingberufe und Immobilienvermittler bietet Schutz vor Haftungsansprüchen von Kunden und Dritten bei Fehlern und Missgeschicken in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit:
- Vermögensschaden eines Kunden / Dritten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
- Prüfung der erhobenen Ansprüche, Befriedigung begründeter Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Abwehr unbegründeter Ansprüche
- Passiver Rechtsschutz im Zusammenhang mit Haftpflichtfällen
Ein ausbleibender Erfolg in der Beratung gilt nicht als Vermögensschaden und fällt somit nicht unter die Berufshaftpflichtversicherung. Warum? Die Beratung basiert auf fundiertem Wissen und Empfehlungen, jedoch ohne Garantie für den gewünschten Erfolg. Eine Erfolgsgarantie ist nicht Bestandteil der Beratungsleistung und kann daher auch nicht versichert werden.
Ja, Immobilienschätzer können sich wie auch Immobilienvermittler unter diesem Produkt versichern. Die Voraussetzungen für eine Deckung als Immobilienschätzer sind folgende:
- Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung
- Inhaber eines eidgenössischen Diploms als Immobilienschätzer
- Erstellung Buchhaltung und Jahresrechnungen
- Rechts- und Steuerberatungen
- Wirtschaftsprüfungen (Revision- und Kontrollstellen)
- Willensvollstrecker, Vormund und Beistand
- Liquidator, Konkurs-, Sach- oder Nachlassverwalter
- Immobilientreuhand
Die Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte deckt Tätigkeiten ab, die im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Kunden erbracht werden – unabhängig davon, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich sind:
- Entgeltliche Tätigkeiten: Anwälte bieten Dienstleistungen gegen Bezahlung an, z. B. in Form eines Honorars, einer Provision oder einer anderen Vergütung.
- Unentgeltliche Tätigkeiten: Auch unentgeltliche Leistungen sind versichert, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer vergüteten Tätigkeit stehen, z. B. "pro bono" Arbeiten im Rahmen eines bestehenden Mandats.
Die meisten Schadensersatzansprüche gegen Anwälte resultieren aus:
- Fehlerhafter Rechtsberatung: Falsche Auskünfte oder unvollständige Informationen, die finanzielle Schäden verursachen.
- Verletzung von Sorgfaltspflichten: Versäumnisse bei der sorgfältigen Bearbeitung von Fällen.
- Verfahrensfehler: Fehler bei der Einhaltung von Fristen oder im Umgang mit gerichtlichen Verfahren.
- Ein Unternehmensberater erstellt einen Plan zur Optimierung der Betriebsabläufe eines Unternehmens. Aufgrund unzureichender Recherchen kommt es zu einer falschen Implementierung, was dem Unternehmen finanzielle Verluste bringt. Der Kunde macht Schadensersatzansprüche geltend, die die Versicherung abdeckt.
- Ein Unternehmensberater empfiehlt eine Fusion mit einem anderen Unternehmen, die sich als nachteilig erweist. Der Kunde macht Ansprüche auf Schadensersatz, und die Versicherung steht zur Verfügung, um die berechtigten Ansprüche zu begleichen und unberechtigte abzuwehren.
- Ein Treuhänder versäumt es, die notwendigen Schritte zur Einhaltung von steuerlichen Vorschriften zu unternehmen. Der Klient wird mit hohen Nachzahlungen konfrontiert und macht Schadensersatzansprüche geltend. Die Versicherung übernimmt die Abwehr unberechtigter und die Zahlung berechtigter Ansprüche.
- Ein Treuhänder führt fehlerhafte Buchungen durch, was zu finanziellen Nachteilen für den Klienten führt. Der Klient verlangt Schadensersatz und die Versicherung kommt für die Ansprüche auf.
- Ein Anwalt versäumt eine Frist für die Einreichung einer Berufung, wodurch der Klient seinen Fall verliert. Der Klient erhebt Schadensersatzansprüche, die die Versicherung abdeckt, indem sie sowohl unberechtigte Ansprüche abwehrt als auch berechtigte zahlt.
- Ein Anwalt gibt eine falsche Rechtsberatung, die zu finanziellen Verlusten für den Klienten führt. Der Klient macht Schadensersatzansprüche geltend und die Versicherung unterstützt den Anwalt bei der Abwehr unberechtigter und der Zahlung berechtigter Ansprüche.
Vorteile der Berufshaftpflichtversicherung des SKV für beratende Berufe
- Marktgerechte vorteilhafte Prämien
- Absicherung gegen finanzielle Forderungen aus Schadenersatzansprüchen
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
- Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Deckung eingeschlossen
- Tiefe Selbstbehalte
- Umfassende Deckung mit vielen zusätzlich eingeschlossenen Leistungen
- Unkomplizierte Schadenregulierung vor Ort
Leistungen beratende Berufe
Weitere Zusatzdeckungen (AVB und BVB) und Sublimiten:
Strafrechtsschutz |
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Haftung unredlicher Mitarbeiter |
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Rechtsschutz bei Untersuchungen |
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Verlust von fremden Dokumenten |
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Reputationskosten |
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Organhaftung bei Drittgesellschaften (pauschal) |
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Verletzung von Persönlichkeits- und Immaterialgüterrechten |
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Notfallkosten |
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Zeugenentschädigung (kein SB) |
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Rechtsschutz im Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren |
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Mitversicherung von Personen- und Sachschäden |
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Grobfahrlässikgeit |
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Cyber |
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