Minimalprämie
Mindestprämie CHF 300
Versicherungsdeckung
80%, 90% oder 100% des AHV-Lohnes
Wartefristen
7, 14, 30, 60 oder 90 Tage
Leistungsdauer
730 Tage abzüglich Wartefrist
BVG-koordiniert
Tarifstufensystem
Tarifstufe | Rabatte/Zuschläge in % | Schadenquote in % |
---|---|---|
1 | -20 | 0 - 30 |
2 | -10 | 31 - 50 |
3 | 0 | 51 - 70 |
4 | 25 | 71 - 100 |
5 | 50 | 101 - 120 |
6 | 75 | 121 - 150 |
7 | 125 | >151 |
Je nach Leistungsquote wird der Prämiensatz der entsprechenden Tarifstufe zur Prämienberechnung verwendet. Die Leistungsquote wird errechnet, indem die Lohnsumme der letzten zwei vollen sowie des angebrochenen Kalenderjahres mit dem Prämiensatz der Tarifstufe 3 multipliziert und den tatsächlich eingetretenen Schäden gegenübergestellt wird. Massgebend für die Angaben zu den tatsächlich eingetretenen Schäden ist bei Unternehmen mit Vorversicherer der Auskunftsdienst und bei Unternehmen ohne Vorversicherer die ausgefüllte Selbstdeklaration.
Sofern sich durch die obige Berechnung nicht eine höhere Tarifstufe ergibt, gelten für die erstmalige Einteilung in das Tarifstufensystem mindestens die Prämiensätze gemäss Tarifstufe 2 (auch bei einer Leistungsquote unter 30%).
Hatte das Unternehmen in den letzten zwei vollen sowie dem angebrochenen Kalenderjahr nur einen Schadenfall (unabhängig von der Schadenhöhe) beim Vorversicherer, wird die Prämie mit der Tarifstufe 2 berechnet (ein Schadenfall = kein Schadenfall).
Neu gegründete Unternehmen werden gemäss Tarifstufe 2 aufgenommen.
Bei der Aufnahme von neuen Anschlussverträgen als Folge von Versicherungswechsel ist der Tarif gültig unter der Voraussetzung, dass im Zeitpunkt dass im Zeitpunkt der Antragsunterzeichnung dem Antragssteller keine pendenten Schadenfälle bekannt sind oder hätten bekannt sein sollen. Sind per Vertragsbeginn pendente Schadenfälle vorhanden, erfolgt die Tarifeinstufung bzw. Tarifierung durch die CSS.