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Informationen / Konditionen
Auszug aus dem Merkblatt zu Rahmenvertrag 60'033'316
bezüglich der Taggeldversicherung Betriebsinhaber und
Kader
1. Zweck des Rahmenvertrages Die Rahmenverträge regeln die besonderen Bedingungen
betreffend die Aufnahme und den Deckungsumfang der
Mitglieder des SKV in die Taggeldversicherung der
Helsana Versicherungen AG (Helsana). Soweit diese
Rahmenverträge keine abweichende Bestimmungen enthalten
gelten die allgemeinen Versicherungs-bedingungen (AVB)
für die Helsana Business Salary (Kollektivversicherung
nach VVG), Ausgabe 2006.
2. Versicherbarer Personenkreis
Die Teilnahme an den Kollektivverträgen bedingt die
formelle Mitgliedschaft im SKV. Diese verpflichtet
jedoch nur zur Bezahlung einer einmaligen
Eintrittsgebühr von CHF 50.00. Der Aufnahme-Antrag kann
zusammen mit dem Versicherungsantrag eingereicht werden.
2.1. Vertrag 60'033'316 (Betriebsinhaber und
Kaderpersonen) Selbständigerwerbende Inhaber
oder Partner einer Einzel- oder Kollektiv-Gesellschaft,
sowie einer GmbH oder einer AG (Betriebsinhaber) -
Mitarbeitende Familienmitglieder von Betriebsinhabern.
- Kaderangestellte in einer unselbständigen
Anstellung in pädagogischer oder leitender Funktion bzw.
einem Beruf mit speziellen Ausbildungserfordernissen.
Es werden persönliche Versicherungspolicen ausgestellt,
in welchen die versicherte Person Versicherungsnehmer
ist. Als Prämienzahler und Korrespondenzadresse kann die
Firma angegeben werden.
3.
Aufnahme in die Versicherung Es
besteht weder seitens der Helsana noch seitens des SKV
ein Kontrahierungszwang. Der SKV überprüft die
Mitgliedschaft und bestätigt diese gegenüber der
Helsana. Die Helsana kann die Aufnahme von den
Auskünften (Schadenstatistik) eines eventuellen
Vorversicherers und einer Prüfung der
Gesundheitsdeklaration abhängig machen. Ist die Aufnahme
nicht zu normalen Bedingungen möglich, so verlangt die
Helsana gegebenenfalls zusätzliche Auskünfte und
Unterlagen. Allfällige erschwerte Bedingungen gelten als
genehmigt, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Anmeldung
schriftlich zurückzieht.
3.1.
Versicherungsantrag Alle aufnahmewilligen
Selbständigen und Kader nach Punkt 2.1. füllen den
Versicherungsantrag und zwingend eine
"Gesundheitsdeklaration" aus, welche sie an das
Zentralsekretariat des SKV einreichen. Dieses prüft die
Mitgliedschaft, kontrolliert die Vollständigkeit des
Antrages und gibt die Unterlagen an die Helsana zur
Prüfung und Verarbeitung weiter.
4. Ende des
Versicherungsschutzes Die
Versicherungsverträge werden normalerweis mit einer
festen Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Bei Ablauf
verlängern sich die Verträge ohne Kündigung mit einer
Frist von 90 Tagen (jeweils am 30.09.) automatisch um 1
Jahr. Gründe für eine Aufhebung des
Versicherungsvertrages und das Erlöschen jeden Anspruchs
auf Versicherungsdeckung: a) bei Kündigung des
Vertrages auf Ablauf unter Einhaltung der
Kündigungsfrist von 3 Monaten. b) bei Kündigung des
Vertrages durch den Versicherungsnehmer bei Aufgabe der
Selbständigkeit und Beibringung des Beweises in Form
einer Bestätigung des neuen Arbeitgebers. Zur Beachtung:
Die Änderung der Rechtsform der Firma (z.B. Umwandlung
der Einzelfirma in eine GmbH oder AG) gilt nicht als
Kündigungsgrund. c) bei Aufhebung des
Rahmenvertrages. Die Helsana gibt den Versicherten die
Gelegenheit, die Versicherungsverträge innerhalb der
Helsana-Einzelversicherung und zu deren Bedingungen
weiterzuführen. d) bei Ablauf der maximalen
Leistungsdauer pro Versicherungsfall. e) für alle
Versicherten bei der Pensionierung, spätestens bei
Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. f) für
Angestellte bei Reduktion der durchschnittlichen
Arbeitszeit unter 8 Stunden pro Woche. Für
versicherte Personen, die am Ende der vertraglichen
Versicherungsdeckung arbeitsunfähig sind, bleibt der
Leistungsanspruch für den laufenden Fall im Rahmen der
Vertragsbestimmungen gewährt.
5.
Leistungsbedingungen / Überschussentschädigung
5.1 Selbständigerwerbende, Gesellschafter sowie im Betrieb beschäftigte Familienmitglieder
Leistung: 100 % der festen versicherten Lohnsumme
Leistungsdauer: 730 Tage pro Fall abzüglich Wartefrist
Wartefrist: 14 / 30 / 60 / 90 Tage Es können maximal
2 Staffelungen versichert werden. In Abänderung der
AVB kann der versicherte Jahresverdienst vom
AHV-pflichtigen Jahreslohn abweichen, bzw. diesen
übersteigen: - Für Betriebsinhaber max. + 50 % -
Für Familienmitglieder max. + 25 % Übersteigt der
versicherte Jahresverdienst den AHV-pflichtigen
Jahreslohn inkl. den obigen Abweichungen, so werden im
Schadenfall die Leistungen anteilmässig gekürzt. Die
Kürzung der Überentschädigung für Selbständigerwerbende
kommt während den ersten 180 Tagen inkl. Wartefrist
eines Leistungsfalles nicht zur Anwendung. Nach Ablauf
dieser Frist von 180 Tagen ist Helsana berechtigt, einen
Einkommensnachweis zu verlangen. Das Taggeld wird bei
nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit von mind. 50 %
anteilsmässig entsprechend dem Grad der
Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. In Abänderung der AVB
werden weitere Taggeldversicherungen bei anderen
Privatversicherungen nicht berücksichtigt. Der
maximal versicherbare Jahresverdienst beträgt CHF
300'000.00, für Familienmitglieder ohne eigene
AHV-Abrechnung CHF 36'000.00.
5.2.
Kaderangestellte Leistung: 100% des fest
versicherten Lohnes bis max. zum vollen AHV-Lohn.
Allfällige betriebliche Taggeldversicherungen werden
vorgängig in Abzug gebracht. Es können sämtliche
Bestandteile des AHV-Lohnes wie Boni, Gratifikationen,
Gewinn- und Umsatzbeteiligungen mitversichert werden.
Leistungsdauer: 730 Tage pro Fall abzüglich Wartefrist
Wartefrist: 14 / 30 / 60 / 90 Tage Übersteigt der
versicherte Jahresverdienst den AHV-Lohn abzüglich der
betrieblichen Versicherungsleistungen, so werden im
Schadenfall die Leistungen entsprechend gekürzt. Das
Taggeld wird bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit von
mindestens 50 % anteilsmässig entsprechend dem Grad der
Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. In Abänderung der AVB
werden weitere persönliche Taggeldversicherungen bei
anderen Privatversicherungen nicht berücksichtigt.
Der maximal versicherbare Jahresverdienst beträgt CHF
300'000.00.
6. Prämien Für die
Festsetzung der Prämien gilt für die Dauer des Vertrages
der aktuelle Prämiensatz gem. Rahmenvertrag. Die
gültigen Prämien werden vom SKV in einem separaten
Prämienblatt veröffentlicht. Die Einstufung der Prämien
für den Unfallzusatz erfolgt nach der
Risikoklassen-Tabelle. Bei Beitragsänderungen während
der Laufzeit des Vertrages gilt das ursprüngliche
Eintrittsalter. Ein Geburtentaggeld kann nicht
mitversichert werden.
6.1.
Zuschläge/Rabatte/Inkasso Es
sind keine Zuschläge oder Rabatte vorgesehen. Die
Prämie wird vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
durch Helsana in Rechnung gestellt und ist innerhalb von
30 Tagen fällig. Die Mindestrate beträgt CHF 300.00,
bzw. CHF 500.00 für die Summenversicherung. Das Inkasso
erfolgt direkt zwischen Helsana und den einzelnen
Versicherten.
6.2. Prämiengarantie Die
vereinbarten Prämiensätze des Rahmenvertrages sind
während 3 Jahren gültig. Die individuellen
Anschlusspolicen werden ebenfalls für 3 Jahre
abgeschlossen und die Prämien sind für die feste
Vertragszeit garantiert. Allfällige Änderungen des
Rahmenvertrages können erst nach Ablauf der
Vertragsdauer für die Anschlussverträge zur Anwendung
kommen.
6.3. Überschuss Die
Versicherung ist ohne Überschussbeteiligung
abgeschlossen.
7. Zusammenarbeit
7.1. Obliegenenheit im Schadenfall
Eine Arbeitsunfähigkeit muss durch den
Versicherungsnehmer unabhängig von der Wartefrist
innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt an die Helsana
gemeldet werden zusammen mit einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes.
7.2. Information der Versicherungsnehmer
Dieses Merkblatt enthält alle wesentlichen Informationen
aus dem Rahmenvertrag und den gültigen Bestimmungen der
AVB der Helsana. Es dient der Information der
Versicherungsnehmer, der versicherten
Familienangehörigen, Kaderpersonen und Arbeitnehmer. Das
Merkblatt bildet einen integrierenden Bestandteil der
individuellen Versicherungsverträge. In Zweifelsfällen
ist der genaue Wortlaut der Versicherungsbedingungen
(AVB) massgebend. |