Mitgliedschaft
Mitglieder des Kaderverbandes können werden (Art. 4 der Statuten):
- Arbeitgeber bzw. Selbständigerwerbende aller Berufskategorien.
- Kaderpersonen, d.h. Arbeitnehmer, die in der öffentlichen oder privaten Wirtschaft eine leitende oder pädagogische Funktion, bzw. einen Beruf mit speziellen Ausbildungserfordernissen (Fachkader) ausüben.
Die Bedingungen unserer Versicherungspartner bzgl. Risikoprüfung und
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu den jeweiligen
Versicherungsangeboten sind vorbehalten.
Wir halten uns an die gültigen und anwendbaren
Datenschutzbestimmungen. Ihre Daten werden nur zur Erbringung
unserer Dienstleistungen verwendet und mit den jeweils zuständigen
Vertragspartnern ausgetauscht. Eine Weitergabe Ihrer
persönlichen Daten an Dritte ist unsererseits
ausgeschlossen.
Der Verband erhebt lediglich eine einmalige Eintrittsgebühr von Fr. 50.-- pro Verbandsmitglied (keine Jahresgebühr). Der Antragsteller übernimmt ausdrücklich keine weiteren Verpflichtungen. Für Studenten ist der Eintritt gebührenfrei!
Nach erfolgter Aufnahme ist das Mitglied berechtigt, alle Dienstleistungen und Sonderangebote des Schweizerischen Kaderverbandes zu den jeweils gültigen Verbandstarifen in Anspruch
zu nehmen.
Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit seiner nachstehen
Angaben.
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