|
|
 |
Zusammenfassung der allgemeinen Konditionen
-
Mitgliedschaft im Kaderverband
Die Teilnahme am Kollektiv-Vertrag bedingt die formelle Mitgliedschaft im Kaderverband. Diese verpflichtet Sie jedoch nur zur Bezahlung einer einmaligen Eintrittsgebühr von Fr. 50.--. Der Aufnahme Antrag kann zusammen mit dem Versicherungsantrag eingereicht werden.
-
Versicherungsmöglichkeiten
- Invalidenrente bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit mit einer Wartefrist von 24 Monaten (keine andere Wartefrist möglich). Automatische Steigerung von jährlich 4 % möglich.
- Todesfallkapital mit Prämien auf Jahresbasis mit konstanter oder wahlweise fallender Summe.
- Einfache Waisenrente (Vater- oder Mutterrente) bis Alter 18 der Kinder, wenn diese in Ausbildung bis Alter 25.
In der Prämie sind alle Kinder des Versicherungsnehmers versichert, welche im Versicherungsantrag angemeldet (resp. bei Geburt nachgemeldet) wurden.
-
Risikoprüfung
Die definitive Annahme erfolgt aufgrund einer Risikoprüfung. Diese erfolgt anhand der Angaben in der "Gesundheitserklärung" (Rückseite des Versicherungsantrages) bis zu folgenden Limiten:
IV-Rente: Fr. 60'000.--/Jahr
Todesfallkapital: Fr. 600'000.--
Waisenrente: Fr. 30'000.-- pro Kind und Jahr (maximal versicherbare Waisenrente)
kumulative Waisenrente von über CHF 60'000.-- nur mit Todesfallkapital von mind. CHF 200'000.--
Für höhere Versicherungssummen schreibt der Versicherer einen Arztuntersuch (auf Kosten der Versicherung) vor.
-
Provisorische Deckung
Falls die Risikoprüfung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, gilt ab dem beantragten Versiche-rungsbeginn, frühestens jedoch ab Eingang des Versicherungsantrages, provisorische Deckung im Um-fang Ihres Antrages, jedoch im Maximum bis CHF 60'000.--/Jahr für Erwerbsunfähigkeitsrenten und bis maximal CHF 600'000.-- für Todesfallkapitalien. Von der provisorischen Deckung sind in jedem Fall vor-bestehende Krankheiten und Unfälle ausgeschlossen. Die provisorische Deckung hat Gültigkeit für 3 Monate ab beantragtem Versicherungsbeginn.
-
Dauer der Versicherung und Kündigung
Die Versicherungsperiode ist immer ein Kalenderjahr (01.01. - 31.12.). Bei Versicherungsbeginn wird eine Teilrechnung auf den 31.12. des Jahres erstellt. Die Versicherung erneuert sich dann automatisch jeweils um ein Jahr.
Die Kündigung oder die Reduktion der Versicherung ist möglich jeweils auf Ende eines Jahres mit einer Frist von 3 Monaten (Kündigung am 30.09. eintreffend). Bei Versicherungsauflösung während des Jahres werden keine Prämienrückzahlungen vorgenommen.
Die Erhöhung der Versicherungssumme kann jederzeit mittels Versicherungsantrag beantragt werden, wobei eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird.
- Auslanddeckung
Die Deckung ist weltweit gegeben. Auslandaufenthalte, die länger als 1 Jahr dauern, müssen dem Kaderverband gemeldet werden. Bedingung ist eine Schweizer Kontaktadresse für die Korrespondenz und das Prämieninkasso.
-
Prämien auf Jahresbasis
Die Prämien sind vom Ergebnis des Kollektivs abhängig und können somit nicht garantiert werden. Alle Prämien sind auf Jahresbasis abgeschlossen und folgen jährlich der Prämientabelle.
-
Premiumsegment (PREMIUM)
Der Rabatt von 15 % wird gewährt nach Entscheid des Schweiz. Kaderverbandes auf Antrag für
- Personen mit akademischem Abschluss auf Universitätsniveau in allen Berufen.
- Kaderpersonen oder Selbständigerwerbende im administrativen Bereich mit höherem Fachausweis und mit Nachweis von mind. 10 Berufsjahren im berechtigten Fachgebiet z.B. in folgenden Branchen: Treuhand, Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensberatung, Pädagogische Berufe mit Lehrtätigkeit, usw.
- Invalidenrente ab 80'000.-- oder Todesfallkapital ab CHF 800'000.--.
-
Allgemeines
Es gelten die Bestimmungen der gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
|