Schweizerischer Kaderverband zum Prämienrechner

Zusammenfassung der allgemeinen Konditionen

  1. Mitgliedschaft im Kaderverband
    Die Teilnahme am Kollektiv-Vertrag bedingt die formelle Mitgliedschaft im Kaderverband. Diese verpflichtet Sie jedoch nur zur Bezahlung einer einmaligen Eintrittsgebühr von Fr. 50.--. Der Aufnahme Antrag kann zusammen mit dem Versicherungsantrag eingereicht werden.

  2. Versicherungsmöglichkeiten
    1. Invalidenrente bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit mit einer Wartefrist von 24 Monaten (keine andere Wartefrist möglich). Automatische Steigerung von jährlich 4 % möglich. Minimalrente Fr. 6'000/Jahr

    2. Todesfallkapital mit Prämien auf Jahresbasis (nicht bonusberechtigt) mit konstanter oder wahlweise fallender Summe. Minimalkapital Fr. 30'000

    3. Einfache Waisenrente (Vater- oder Mutterrente) bis Alter 18 der Kinder, wenn diese in Ausbildung bis Alter 25. Minimalrente Fr. 6'000/Jahr und Kind

      In der Prämie sind alle Kinder des Versicherungsnehmers versichert, welche im Versicherungsantrag angemeldet (resp. bei Geburt nachgemeldet) wurden. Ab dem 4. Kind wird ein Zuschlag erhoben.

  3. Risikoprüfung
    Die definitive Annahme erfolgt aufgrund einer Risikoprüfung. Diese erfolgt anhand der Angaben in der "Gesundheitserklärung" (Rückseite des Versicherungsantrages) bis zu folgenden Limiten:

    IV-Rente: Fr. 60'000.--/Jahr
    Todesfallkapital: Fr. 600'000.--
    Waisenrente: Fr. 30'000.-- pro Kind und Jahr (maximal versicherbare Waisenrente)


    Für höhere Versicherungssummen schreibt der Versicherer auf jeden Fall einen Arztuntersuch (auf Kosten der Versicherung) vor.

  4. Provisorische Deckung
    Falls die Risikoprüfung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, gilt ab dem beantragten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch ab Eingang des Versicherungsantrages, provisorische Deckung. Von der provisorischen Deckung sind in jedem Fall vorbestehende Krankheiten und Unfälle ausgeschlossen.

  5. Dauer der Versicherung und Kündigung
    Die Versicherungsperiode ist immer ein Kalenderjahr (01.01. - 31.12.). Bei Versicherungsbeginn wird eine Teilrechnung auf den 31.12. des Jahres erstellt. Die Versicherung erneuert sich dann automatisch jeweils um ein Jahr.

    Die Kündigung oder Reduktion der Versicherung ist möglich jeweils auf Ende eines Jahres mit einer Frist von 3 Monaten (Kündigung am 30.09. eintreffend). Bei Versicherungsauflösung während des Jahres werden keine Prämienrückzahlungen vorgenommen.

    Die Erhöhung der Versicherungssumme kann jederzeit mittels Versicherungsantrag beantragt werden, wobei eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird.

  6. Auslanddeckung
    Die Deckung ist weltweit gegeben. Auslandaufenthalte, die länger als 1 Jahr dauern, müssen dem Kaderverband gemeldet werden. Bedingung ist eine Schweizer Kontaktadresse für die Korrespondenz und das Prämieninkasso.

  7. Prämien auf Jahresbasis
    Die Prämien sind vom Ergebnis des Kollektivs abhängig und können somit nicht garantiert werden. Alle Prämien sind auf Jahresbasis abgeschlossen und folgen jährlich der Prämientabelle.
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