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Einsatzmöglichkeiten

Wem dient die kollektive Risikoversicherung für Invalidität und Todesfall und wie kann sie eingesetzt werden?

Dem Selbständigerwerbenden
Als minimale Deckung des Vorsorgebedarfs in Ergänzung zur staatlichen IV beim Neuaufbau eines Geschäftes, wenn die finanziellen Mittel sparend eingesetzt werden sollen und noch kein Geld für grössere Vorsorgekonzepte der 2. und 3. Säule vorhanden ist.

Als Ergänzung zu einer Vorsorge der 3. Säule (Einzelunternehmer), wobei das Alterssparen auf eine Vorsorge der 3. Säule (Bank, Versicherung) konzentriert wird und die Risikovorsorge kostengünstig und flexibel im Kollektiv separat versichert wird (Säule 3B).

Den Versicherten in der Vorsorge der 2. Säule
Als Ergänzung der Risikodeckung in der 2. Säule für angestellte Kader und Selbständigerwerbende, sofern die entsprechenden Vorsorgepläne eine individuelle Deckungslücke offen lassen. Insbesondere IV-Renten sind in den üblichen Vorsorgeplänen oft eher knapp bemessen.

Dem Hausbesitzer
Als zusätzliche finanzielle Abdeckung des Hausbesitzes im Falle von Invalidität und Tod, d.h. Absicherung von Hypotheken und Hypothekarzinsen. Die Risikoversicherung kann bei Bedarf zur Sicherung von Schulden an den Kreditgeber abgetreten werden.

Der Firma
Zur Gewährung einer individuellen und bedarfsgerechten Absicherung der Kaderangestellten ausserhalb den Planvorschriften einer Kaderversicherung der 2. Säule.
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