Schweizerischer Kaderverband zum Prämienrechner

Fragwürdige Zuteilung unserer Mitglieder zu einem "Vertrag Kollektiv Kaderleute" der Helsana-Gruppe

Alle nachfolgenden Ausführungen betreffen nur den Kollektiv-Vertrag Krankenkasse. Die Zusammenarbeit des SKV mit Helsana im Firmenkundengeschäft (Kollektiv-Verträge Taggeld und UVG) beruht weiterhin auf gültigen, auf feste Dauer abgeschlossenen Verträgen.

Nach rund 20-jähriger Zusammenarbeit des Schweizerischen Kaderverbandes mit Helsana (früher Krankenkasse Helvetia) aufgrund attraktiver Kollektivlösungen im Vertrag "Schweizerischer Kaderverband“ haben wir einen grossen Bestand an Mitgliedern zu einem ertragsstarken Portefeuille für Helsana aufgebaut. Eine Versicherungslösung mit konkurrenzfähigen Prämien, die Beratung und die Wahrung der Interessen unserer Mitglieder war immer unser zentrales Interesse.

Nach Verhandlungen ab Herbst 2006 für die Überarbeitung eines bestehenden Zusammenarbeitsvertrages hat die Helsana wegen einer geringfügigen Abweichung der Interpretation im bereits fertig verhandelten neuen Vertrag den noch bestehenden Zusammenarbeitsvertrag aus dem Jahre 2002 im Mai 2007 auf den 31. Dezember 2007 gekündigt. Im Kündigungsschreiben hat uns Helsana ausdrücklich empfohlen, einen neuen Vertragspartner zu suchen.

Durch die konsequente Verweigerung jedes weiteren Gesprächs und jeder weiteren Zusammenarbeit mit dem SKV spätestens seit Mai 2007 wurden wir gezwungen, mit einer neuen Krankenversicherung zugunsten der SKV-Mitglieder eine Kollektiv-Lösung zu verhandeln. Zunächst versuchten wir aber monatelang ergebnislos, die Helsana auf dem Verhandlungswege vom Sinn der weiteren Zusammenarbeit zu überzeugen bzw. aufzuzeigen, aufgrund welcher Lappalie Helsana eine rund zwei Jahrzehnte dauernde, fruchtbare Zusammenarbeit aufgibt.

Nur wenige Tage, nachdem wir unsere Mitglieder über die neue Partnerschaft und die Möglichkeiten für einen Übertritt zur CONCORDIA informiert hatten, brachte die Helsana-Gruppe am 4. August 2008 ein Schreiben an alle ihr verfügbaren SKV-Adressen zum Versand mit folgendem Inhalt:

– Aussage, dass die Helsana die Zusammenarbeit mit dem SKV per 31. Dezember 2008 aufgelöst hat (richtig ist, dass Helsana die Zusammenarbeit bereits auf dem 31. Dezember 2007 gekündigt hat, die Kollektiv-Verträge im Jahre 2008 aber weiter laufen liess und dem SKV geschuldete Bestandesentschädigungen vorenthalten will).

– Exklusives Angebot an bisher im Kollektiv-Vertrag des SKV Versicherte, in einen andern Kollektiv-Vertrag für Kadermitarbeitende mit den gleichen Prämienrabatten zu wechseln. Die Umteilung erfolge automatisch und verursache weder Kosten noch Aufwand für die Versicherten.

Diese Mitteilungen verfolgen unserer Meinung nach einzig die Absicht, den Kaderverband zu schädigen. Sie sind nach unserer Auffassung zumindest vertragswidrig:

Gemäss den Kollektiv-Verträgen, die noch bis Ende Dezember 2008 in Kraft stehen, haben die Versicherten bei Auflösung bzw. Kündigung der Verträge bei gleichen Leistungen in die Enzelversicherung überzutreten, wobei der Kollektiv-Rabatt wegfällt. Diese Vertragsklausel wurde vom Rechtsdient der Helsana in einem ausführlichen Schreiben vom 07. April 2008 bestätigt.

Wir haben darauf hin ein Begehren auf Unterlassung des von Helsana angekündigten Vorgehens beim Bezirksgericht Uster eingereicht. Mit Verfügung vom 15. September 2008 wurde unser Begehren teilweise gutgeheissen und Helsana dabei insbesondere befohlen, per A-Post alle Empfänger des Briefes vom 4. August 2008 bis spätestens am 20. September 2008 zu informieren, dass die automatische Umteilung strittig ist, dass ebenso strittig ist, ob eine automatische Umteilung in einen anderen Kollektiv-Vertrag unter Beibehaltung der bisherigen Kollektiv-Rabatte erfolgen darf und dass die Ausstellung neuer Policen nur unter dem Vorbehalt eines späteren Gerichtsentscheides erfolgen kann. Einem allfälligen Rekurs gegen diese Verfügung wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.

Durch Rekurs ans Obergericht des Kantons Zürich ist es Helsana gelungen, die vom Erstrichter entzogene aufschiebende Wirkung wieder herzustellen. Am 6. Oktober 2008 gelangte der zuständige Einzelrichter am Obergericht zur Ansicht, dass die gesamte Angelegenheit vertieft geprüft werden muss. Dem Antrag des SKV, dem Rekurs die aufschiebende Wirkung wieder zu entziehen, wurde leider nicht stattgegeben. Helsana war damit vom Versand eines Schreibens gemäss Anordnung des Einzelrichters im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Uster, welches die Situation geklärt hätte, vorerst verschont.

Gemäss Beschluss der II. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 5. November 2008 haben die Argumente des SKV in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht nicht ausgereicht, den Erlass einer vorsorglichen Massnahme zu rechtfertigen. Entsprechend wurde die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Uster vom 15. September 2008 gänzlich aufgehoben, ohne dass das Obergericht irgendwelche Ersatzanordnungen getroffen hätte. Das Obergericht erwog zwar, dass dem SKV im Hinblick auf den mittlerweile eingeleiteten Schadenersatzprozess gegen Helsana ein nicht leicht wieder gut zu machender Nachteil droht, wenn sich Helsana weiterhin weigert, die ursprünglichen Versichertenbestände bekannt zu geben, der Erlass einer vorsorglichen Massnahme demnach gerechtfertigt sei, sofern auch eine günstige Hauptsachenprognose mit Bezug auf die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften durch Helsana gestellt werden könne. Bei der Prüfung allfälliger, das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb verletzender Handlungen durch Helsana kam das Obergericht dann zum Schluss, dass die unsererseits behaupteten Verletzungen wettbewerbsrechtlicher Vorschriften durch Helsana für den Erlass einer vorsorglichen Massnahme nicht ausreichen.

Mit Schreiben vom 1. Oktober 2008 ist die Helsana-Gruppe erneut an sämtliche Versicherte (und auch nicht oder nicht mehr Versicherte) der SKV-Kollektiv-Verträge herangetreten. Wiederum werden unsere Mitglieder darauf aufmerksam gemacht, es sei auf den 1. Januar 2009 ein "Vertrag Kollektiv Kaderleute" geschaffen worden, in welchen bisher im SKV-Kollektiv-Vertrag Versicherte mit dem gewohnten Prämienrabatt und ohne Gesundheitsprüfung automatisch wechseln können. Der Übertritt in den neuen Kollektiv-Vertrag erfolge ohne Mitgliedschaft bei irgendeiner Organisation und ohne Jahresbeitrag, d.h. völlig voraussetzungslos. Dieses Vorgehen der Helsana läuft darauf hinaus, dass es im Belieben von Helsana steht, Gruppen von Versicherten oder Versicherte, welche bislang keinem Kollektiv-Vertrag angehören, einem beliebigen Kollektiv-Vertrag zuzuteilen, Prämienrabatte zu gewähren und sich so Vorteile gegenüber den Mitbewerbern zu verschaffen.

Mitte Oktober hat die Helsana die Versicherungspolicen an unsere Mitglieder versandt, wobei die Rabattierung unter den gleichen Vertragsnummern vorgenommen wurde, welche seit Jahren die Kollektiv-Verträge des Kaderverbandes hatten. Ein Vertrag für Kaderleute existiert weder mit uns noch mit einem anderen Vertragspartner. Damit werden die Absichten der Helsana-Gruppe einmal mehr verdeutlicht: Sie wollen von dem vom SKV während rund 20 Jahren aufgebauten, attraktiven und lukrativen Versichertenbestand weiter profitieren, dem SKV jedoch die Früchte seiner 20-jährigen Aufbauarbeit enteignen. Dieses Vorgehen der Helsana-Gruppe kann unseres Erachtens nicht anders als vertrags- und treuwidrig bezeichnet werden. Insbesondere fehlt jeglicher Vertragspartner als Basis für die Gewährung von Kollektivrabatten.

Was die Zukunft bringt, ist offen. Die Absicht, den SKV fertig zu machen, erscheint uns offensichtlich, dies ungeachtet der längerfristigen Interessen der versicherten Mitglieder des SKV. Nachdem es uns seit Mai 2007 nicht mehr gelungen ist, konstruktive Gespräche mit den Verantwortlichen der Helsana-Gruppe zu führen, haben wir am 21. Oktober 2008 eine Schadenersatzklage gegen die Helsana und ihre Tochtergesellschaften beim Bezirksgericht Uster eingereicht.


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