Vertragsauflösung Helsana Kollektiv-Krankenkasse
Wir haben im Herbst 2006 auf Wunsch der Helsana Verhandlungen aufgenommen zur Erneuerung unseres Zusammenarbeitsvertrages. Dabei haben sich in verschiedenen Belangen
Differenzen gezeigt, welche jedoch bereinigt werden konnten. Damit
wurde ein Konsens für die künftige Zusammenarbeit erreicht. Kurz darauf wurde dieser Konsens in einer unwichtigen Nebenfrage gestört. Helsana hat jegliche Verhandlungen abgebrochen und den damals noch bestehenden Vertrag gekündigt.
ACHTUNG:
Die Kollektiv-Verträge des Schweizerischen Kaderverbandes für
die Taggeldversicherungen bleiben unverändert bestehen.
Obwohl wir in verschiedenen Belangen (Administration, einseitige Änderung von Bedingungen) mit der Helsana nicht einverstanden sind und auch viele Beschwerden unserer Mitglieder wegen der Helsana entgegen nehmen mussten, haben wir
weiter versucht, mit Helsana im Interesse der Kontinuität für unsere Mitglieder eine neue Vertragslösung zu
treffen.
Wir haben beinahe ein Jahr lang versucht, weitere Besprechungen mit vorgesetzten Instanzen bis auf die höchsten Ebenen zu erreichen, wurden jedoch einzig und allein an den einen Mitarbeiter verwiesen, welcher die Kündigung der Zusammenarbeit veranlasst hat. Da keine wesentlichen Gründe genannt werden, müssen wir annehmen, dass diese Kündigung einzig auf persönliche Motive (Profilierung) eines leitenden Angestellten der Helsana zurückzuführen ist.
In der Folge blieb für uns keine andere Möglichkeit, als unser Angebot für die Kollektiv-Krankenkasse mit einem neuen Partner neu aufzubauen. Trotz Vorgehen auf dem Rechtsweg weigert sich Helsana, uns die Versichertendaten bekanntzugeben, resp. unseren Mitgliederbestand gesamthaft auf einen neuen Partner zu übertragen.
Mit dieser Weigerung wird nur ein Übertritt im Einzelantragsverfahren möglich, wodurch einige Mitglieder
im Zusatzversicherungsbereich nicht in den Genuss des Übertritts gelangen können, was wir sehr bedauern. Ein Übertritt mit Freizügigkeit für alle unsere Versicherten wäre nur auf der Basis der Übertragung des Gesamtvertrages möglich gewesen. Wir haben rechtliche Schritte (Klage beim
Bezirksgericht Uster) veranlasst, müssen jedoch realistischerweise festhalten, dass dies unserem Anliegen wenig nützt, da mit einer Frist von 2 - 3 Jahren für einen Gerichtsentscheid gerechnet werden muss.
Daraus ergibt sich folgende Situation:
-
Der Kollektiv-Krankenkassen-Vertrag zwischen dem Schweizerischen Kaderverband und der Helsana ist per 31.12.2008 definitiv aufgehoben.
-
Alle in diesem Vertrag versicherten Mitglieder werden zur Gewährleistung ihres bestehenden Versicherungsanspruchs von der Helsana in die Einzelversicherung übernommen. Damit entfallen alle Kollektiv-Rabatte.
-
Sämtliche Auskünfte über die bisherigen Versicherungsdaten und künftigen
Prämien können nur von der Helsana gegeben werden bzw. entnehmen Sie der
aktuellen Versicherungspolice.
-
Beim Übertritt von Helsana in unser neues Angebot muss die Kündigungsfrist vom 30.09. auf Ende des Jahres eingehalten werden, soweit keine Prämienaufschläge durch Helsana erfolgen.
Die Kündigung bis spätestens am 30. September 2008 bei der Helsana
eingetroffen sein.
-
Bitte geben Sie dringend diese Informationen auch an Familienangehörige weiter, die ebenfalls über diesen Vertrag versichert waren.
-
Unser neuer Versicherungspartner ist die CONCORDIA.
-
Wir empfehlen Ihnen, durch einen Übertritt zur CONCORDIA weiterhin von einer umfassenden und günstigen Kollektiv-Versicherung zu profitieren. Da wir jedoch über keine aktuellen Versicherungsdaten unserer Mitglieder verfügen (Weigerung Helsana) müssen wir Sie bitten, auf alle Fälle einen Versicherungsantrag für die CONCORDIA einzureichen. Es gibt keine automatischen Übertritte.
|