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Übertritt aus der CONCORDIA Einzelversicherung in den Kollektivvertrag
Die Versicherten der CONCORDIA in der Einzelversicherung sind berechtigt in den Kollektiv-Vertrag überzutreten unter folgenden Bedingungen:
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Die Mitgliedschaft beim Schweizerischen Kaderverband muss beantragt und bestätigt werden.
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Der Übertritt vom Einzel ins Kollektiv ist jederzeit, jeweils auf Monatsanfang möglich.
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Beim Übertritt besteht Freizügigkeit (keine Gesundheitsfragen) bis zum Umfang der bisherigen bestehenden Versicherung.
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Bei Erhöhung der Versicherungsdeckung ist eine neue Risikoprüfung erforderlich.
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Bei Reduktion der Versicherungsdeckung müssen allfällige Kündigungsfristen eingehalten. werden.
Vorgehen:
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