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Übertritt aus der CONCORDIA Einzelversicherung in den Kollektivvertrag

Die Versicherten der CONCORDIA in der Einzelversicherung sind berechtigt in den Kollektiv-Vertrag überzutreten unter folgenden Bedingungen:
  • Die Mitgliedschaft beim Schweizerischen Kaderverband muss beantragt und bestätigt werden.
  • Der Übertritt vom Einzel ins Kollektiv ist jederzeit, jeweils auf Monatsanfang möglich.
  • Beim Übertritt besteht Freizügigkeit (keine Gesundheitsfragen) bis zum Umfang der bisherigen bestehenden Versicherung.
  • Bei Erhöhung der Versicherungsdeckung ist eine neue Risikoprüfung erforderlich.
  • Bei Reduktion der Versicherungsdeckung müssen allfällige Kündigungsfristen eingehalten. werden.

Vorgehen:
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